O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 20.10.2005


BEZIRKSREGIERUNG GIBT GRÜNES LICHT FÜR JOB-CENTER

Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und ihrer Folgen ist nach Auffassung der Stadt Oberhausen eine der dringendsten Verpflichtungen unserer Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund begrüßt Oberbürgermeister Klaus Wehling Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf, den befristeten Betrieb eines so genannten Job-Centers für die Empfänger von Arbeitslosengeld II in Osterfeld ausdrücklich mit zu tragen.

Nach Eingaben und offenen Briefen von Anwohnern im Umfeld des Bauplatzes an der Teutstraße hatte sich die Bezirksregierung als Obere Bauaufsicht mit dem Vorhaben befasst und die Baugenehmigung der Stadt Oberhausen als Untere Bauaufsicht geprüft. Das zusammenfassende Ergebnis eines Ortstermins und der überprüften Unterlagen besagt, dass die Bezirksregierung gegen die befristete Nutzung des Grundstücks an der Teutstraße in der genehmigten Form keine Bedenken äußert. Sollte der Betrieb des Job-Centers auch über das Jahr 2010 hinaus erforderlich sein, bleibt es der Stadt Oberhausen nach Auffassung der Oberen Bauaufsicht unbenommen, einen entsprechenden Bebauungsplan aufzulegen.


Oberbürgermeister Wehling begrüßte die Düsseldorfer Entscheidung als Signal der „Rechtssicherheit“. Es bestärke die Stadt die Stadt in ihrem Bemühen, Arbeitslosen in Osterfeld ab November eine wohnortnahe, stadtteilbezogene Beratung, Betreuung und letztlich auch Vermittlungschance zu eröffnen. Die Erfahrungen mit solchen dezentralen Angeboten, etwa bei der Neuordnung der sozialen Dienste oder beim Ausbau der Bezirksverwaltungsstellen sind seit Jahren überaus positiv.

Wehling wörtlich: „Ich sehe in der Frage, wie sich Stadt und Agentur für Arbeit mit ihren ‚Sozialen Diensten am Arbeitsmarkt’ räumlich und organisatorisch aufstellen, ausdrücklich auch ein Zeichen von gesamtstädtischer und gesamtgesellschaftlicher Solidarität.“