O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 28.10.2005


Änderungen beim Schutz gegen Vogelgrippe

Auf Anordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernähung und Landwirtschaft sollen kurzfristig auch in Oberhausen Änderungen in der Verordnung zum Schutz gegen die Ausbreitung der so genannten Vogelgrippe gelten. Amtstierarzt Dr. Joachim Pfaff erwartet, dass der vorliegende Entwurf noch am Wochenende in Kraft gesetzt wird.

Für den hiesigen örtlichen Bedarf ergeben sich nach Auskunft des Amtsveterinärs daraus im Wesentlichen folgende Änderungen bzw. Neuerungen:

  1. Die Untersuchungspflicht durch serologische Untersuchung ( Blutproben ) entfällt

    - für aufgestallte Tier und
    - für Tiere die so untergebracht sind, das Wildvogelkontakt durch dichte, überstehende Abdeckung und seitliche Absicherung gegen den Kontakt mit Wildvögeln sicher verhindert wird

    Die Pflicht zur Anzeige bei der Behörde wenn die Tiere nicht aufgestallt werden, bleibt bestehen, ebenso die Verpflichtung zur monatlichen klinischen Untersuchung dieser Tiere durch einen Tierarzt.

  2. Für die genehmigungspflichtige Ausnahme, dass Tiere nicht wie beschrieben untergebracht werden können, gelten weitere Anforderungen an Fütterung, Tränke und Betreuung der Tiere (Fütterung nur an Stellen, die für Zugvögel nicht zugänglich sind; keine Tränke mit Oberflächenwasser, zu dem Zugvögel Zugang haben; geschützte Aufbewahrung von Materialien und Geräten).

  3. Geflügelausstellungen sind verboten, Ausnahmen können genehmigt werden. Diese Genehmigungen werden beim derzeitigen Stand der Dinge Durch den Oberhausener Amtstierarzt erteilt.