O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen,
28.10.2005
Änderungen
beim Schutz gegen Vogelgrippe
Auf Anordnung des Bundesministeriums
für Verbraucherschutz, Ernähung und Landwirtschaft sollen kurzfristig
auch in Oberhausen Änderungen in der Verordnung zum Schutz gegen die Ausbreitung
der so genannten Vogelgrippe gelten. Amtstierarzt Dr. Joachim Pfaff erwartet,
dass der vorliegende Entwurf noch am Wochenende in Kraft gesetzt wird.
Für den hiesigen örtlichen
Bedarf ergeben sich nach Auskunft des Amtsveterinärs daraus im Wesentlichen
folgende Änderungen bzw. Neuerungen:
- Die Untersuchungspflicht
durch serologische Untersuchung ( Blutproben ) entfällt
- für aufgestallte
Tier und
- für Tiere die so untergebracht sind, das Wildvogelkontakt durch dichte,
überstehende Abdeckung und seitliche Absicherung gegen den Kontakt mit
Wildvögeln sicher verhindert wird
Die Pflicht zur
Anzeige bei der Behörde wenn die Tiere nicht aufgestallt werden, bleibt
bestehen, ebenso die Verpflichtung zur monatlichen klinischen Untersuchung
dieser Tiere durch einen Tierarzt.
- Für die genehmigungspflichtige
Ausnahme, dass Tiere nicht wie beschrieben untergebracht werden können,
gelten weitere Anforderungen an Fütterung, Tränke und Betreuung
der Tiere (Fütterung nur an Stellen, die für Zugvögel nicht
zugänglich sind; keine Tränke mit Oberflächenwasser, zu dem
Zugvögel Zugang haben; geschützte Aufbewahrung von Materialien und
Geräten).
- Geflügelausstellungen
sind verboten, Ausnahmen können genehmigt werden. Diese Genehmigungen
werden beim derzeitigen Stand der Dinge Durch den Oberhausener Amtstierarzt
erteilt.