O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen,
11.04.2006
Osterfeuer
Es wird darauf aufmerksam
gemacht, dass die Osterfeuer ab sofort nicht mehr genehmigt werden müssen,
ein Antrag bei der Ordnungsbehörde ist daher also nicht mehr erforderlich.
Allerdings gibt es einige Regeln, die unbedingt beachtet werden müssen.
So ist das Abbrennen von Osterfeuern nur in der Zeit von Karsamstag bis Ostermontag
und nur unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
- Für das Abbrennen
dürfen nur trockenes und naturbelassenes Holz, Rinde, Reisig oder Zapfen
verwendet werden;
Zum Anzünden dürfen keine Mineralöle oder mineralölhaltige
Stoffe verwendet werden;
- Das Feuer muss von mindestens
einer volljährigen Person beaufsichtigt werden;
- Zu brennbaren Gegenständen
im Umfeld des Feuers muss ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten
werden;
- Sobald eine Gefahr oder
eine erhebliche Belästigung für Personen oder die Umgebung ensteht,
ist das Feuer zu löschen;
- Die Glut muss abgelöscht
und Verbrennungsrückstände müssen beseitigt werden.
- Ganz wichtig: Wenn das
Holz bereits über einen längeren Zeitraum aufgeschichtet ist, sollte
kurz vor dem Abbrennen noch einmal umgeschichtet werden. Denn gerade diese
Holzhaufen werden von Igeln und anderen Tieren gerne als Unterschlupf genutzt.