O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 12.05.2006

 

Geflügel

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Erlass vom 11. Mai 2005 die Aufstallungspflicht für Geflügel geändert:

Ab sofort darf in Oberhausen mit Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungsverpflichtung Geflügel auch außerhalb geschlossener Ställe oder Schutzvorrichtungen gehalten werden. Dies muss allerdings unter Angabe des Namens und des Standortes beim Veterinäramt (Tel. 825-2483, 825-3336 oder 825-3337) angezeigt werden. Enten und Gänse sind allerdings getrennt von sonstigem Geflügel zu halten.