O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen, 12.05.2006
Geflügel
Das Ministerium für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Erlass
vom 11. Mai 2005 die Aufstallungspflicht für Geflügel geändert:
Ab sofort darf in Oberhausen mit Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungsverpflichtung
Geflügel auch außerhalb geschlossener Ställe oder Schutzvorrichtungen
gehalten werden. Dies muss allerdings unter Angabe des Namens und des Standortes
beim Veterinäramt (Tel. 825-2483, 825-3336 oder 825-3337) angezeigt werden.
Enten und Gänse sind allerdings getrennt von sonstigem Geflügel zu
halten.