O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 28.06.2006

 

Oberhausen-Pass

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der so genannte Oberhausen-Pass nicht nur von den Sozialhilfeberechtigten und Empfängern von Leistungen zur Grundsicherung im Alter, sondern auch von den Beziehern von Arbeitslosengeld II und den Empfängern von wirtschaftlicher Jugendhilfe und Kinderzuschlag beantragt werden kann. Die entsprechenden Antragsformulare gibt es bei der Kindergeldkasse im Arbeitsamt, Virchowstraße, in den Job-Centern der ARGE SODA in Alt-Oberhausen, Mülheimer Straße 36, Sterkrade, Steinbrinkstraße 248, und Osterfeld, Waghalsstraße 26, bei der wirt-schaftlichen Jugendhilfe des Jugendamtes im Concordiahaus sowie in den Regionalteams Nord (Steinbrinkstraße 188) und Süd (Danziger Straße 11 - 13). Der Oberhausen-Pass ermöglicht den ermäßigten Eintritt bei städtischen Einrichtungen sowie u. a. auch im CentrO-Park sowie im Sea-Life. Weitere Infos auch auf der Homepage der Stadt Oberhausen unter www.oberhausen.de, Stichwort "Oberhausen-Pass".