O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
|
Oberhausen, 28.06.2006
Oberhausen-Pass
Es wird darauf aufmerksam
gemacht, dass der so genannte Oberhausen-Pass nicht nur von den Sozialhilfeberechtigten
und Empfängern von Leistungen zur Grundsicherung im Alter, sondern auch
von den Beziehern von Arbeitslosengeld II und den Empfängern von wirtschaftlicher
Jugendhilfe und Kinderzuschlag beantragt werden kann. Die entsprechenden Antragsformulare
gibt es bei der Kindergeldkasse im Arbeitsamt, Virchowstraße, in den Job-Centern
der ARGE SODA in Alt-Oberhausen, Mülheimer Straße 36, Sterkrade,
Steinbrinkstraße 248, und Osterfeld, Waghalsstraße 26, bei der wirt-schaftlichen
Jugendhilfe des Jugendamtes im Concordiahaus sowie in den Regionalteams Nord
(Steinbrinkstraße 188) und Süd (Danziger Straße 11 - 13). Der
Oberhausen-Pass ermöglicht den ermäßigten Eintritt bei städtischen
Einrichtungen sowie u. a. auch im CentrO-Park sowie im Sea-Life. Weitere Infos
auch auf der Homepage der Stadt Oberhausen unter www.oberhausen.de, Stichwort
"Oberhausen-Pass".