O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen, 20.10.2006
Stille Feiertage
Der Bereich Öffentliche
Ordnung macht darauf aufmerksam, dass der Allerheiligentag am 1. November, der
Volkstrauertag am 19. November und der Totensonntag am 26. November zu den so
genannten Stillen Feiertagen gehören und deshalb an diesen Tagen folgende
Veranstaltungen verboten sind:
Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, Sportveranstaltungen,
Pferderennen, Pferdeleistungsschauen, Zirkusveranstaltungen und Volksfeste,
der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche
Annahme von Wetten, musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder
Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie alle
anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich
Tanz.
Weitere Auskünfte über diese Regelungen erteilt der Bereich Öffentliche
Ordnung unter der Rufnummer 825-2538.