O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen, 15.03.2007
Wohnraumförderung
Der Fachbereich „Wohnungsbauförderung“ macht darauf aufmerksam, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des jährlichen Wohnraumförderprogrammes Fördermittel für den Erwerb von Wohneigentum (Neubau, Ersterwerb, vorhandener Wohnraum) zur Verfügung stellt. Vorrangig sind die Mittel für Familien vorgesehen, unter bestimmten Voraussetzung ist eine Förderung aber auch für andere Personengruppen möglich.
Neben den Fördermitteln für den Eigentumserwerb stehen auch Gelder für den Mietwohnungsbau und für Investitionsmaßnahmen im Wohnungsbestand zur Verfügung. Eine Neuerung gibt es bei der Förderung von (wohn-) baulichen Maßnahmen im Wohnungsbestand. Hier können Fördergelder einkommensunabhängig und ohne jegliche Sozialbindung abgerufen werden, sofern eine Reduzierung von Barrieren (z.B. bodengleiche Duschen, Abbau von Bodenschwellen u. a.) erreicht wird.
Weitere Auskünfte unter den Rufnummern 825-2005, 825-2776 und 825-2791. Ein besonderer Service wird für interessierte Investoren im Bereich der Innenstadt Alt-Oberhausen angeboten. Unter der Rufnummer 825-3361 kann beim Projekt-TeamCity ein Beratungstermin vereinbart werden.