O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen, 02.04.2007
Stiller Feiertag
Der Bereich Öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage der Karfreitag ein „stiller Feiertag“ ist. Aus diesem Grund ist am Gründonnerstag ab 18 Uhr öffentlicher Tanz verboten. Am Karfreitag sind über die an allen Sonn- und Feiertagen geltenden Verbote hinaus auch folgende Veranstaltungen nicht erlaubt:
Darüber hinaus sind Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, also auch ernsten Charakters, am Karfreitag während der Hauptzeit der Gottesdienste (von sechs bis elf Uhr) verboten.