O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 19.07.2007

 

Stadt geht schärfer gegen Alkohol und Herumlungern in der Öffentlichkeit vor

Die Stadt Oberhausen geht schärfer gegen Alkoholgenuss und Herumlungern in der Öffentlichkeit vor. Am kommenden Dienstag treten entsprechende Änderungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung in Kraft. Oberbürgermeister Klaus Wehling und Ordnungsdezernent Dirk Buttler weisen im Vorfeld darauf hin, „dass wir im Hinblick auf das Sicherheitsempfinden der weitaus überwiegenden Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger mit Nachdruck für die Einhaltung der verschärften Regelungen sorgen werden“.

Im April 2007 waren Vertreter der Polizei, der Bundespolizei, der StOAG, der Stadtverwaltung sowie der Bezirksvorsteher Alt-Oberhausen einer Einladung von Oberbürgermeister Klaus Wehling zu einem „Runden Tisch Sicherheit und Ordnung“ gefolgt. Alle Beteiligten kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich speziell im Bereich des Hauptbahnhof-Vorplatzes, des Altmarktes, des Volksparks Sterkrade und des Olga-Parks Personengruppen aufhalten, die das allgemeine Sicherheitsempfinden erheblich beein-trächtigen.

Im Rahmen eines Kataloges weiterer Maßnahmen des „Runden Tisches“ hat der Rat der Stadt inzwischen auch die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Oberhausen beschlossen. Sie tritt am 24. Juli in Kraft. Danach ist das Lagern von Personengruppen an einem Ort, die Behinderung von Passanten bei der Nutzung öffentlicher Plätze sowie das Benutzen von Anlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs (dazu zählen unter anderem Bushaltestellen) als Ruhe-, Spiel- oder Lagerplatz und der Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln verboten.

Oberbürgermeister Klaus Wehling sieht in den Änderungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung „ein wirksames Instrumentarium, um unliebsamen Zuständen abzuhelfen und einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit und Sauberkeit in unserer Stadt zu leisten“. Ordnungsdezernent Dirk Buttler machte deutlich, dass damit eine rechtliche Grundlage für das Einschreiten von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst geschaffen wurde. Ausschweifendem Alkoholgenuss sowie herumlungernden Personen am Vorplatz des Hauptbahnhofes werde man verstärkt begegnen. Verstöße können nun mit einem Platzverweis oder einem Bußgeld geahndet werden.

 

Zur Startseite