O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 22.08.2007

 

 

Beschwerde der Stadt vom OVG NRW zurückgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat heute die Beschwerde der Stadt Oberhausen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, die Kindergartenbeiträge zu erhöhen, zurückgewiesen. Die Stadt Oberhausen wird die Argumentation des OVG NRW in den nächsten Tagen auswerten.

Unabhängig davon ist damit zunächst entschieden worden, dass die Kindergartenbeiträge ab dem 1. September 2007 um 20,5 Prozent erhöht werden müssen.

Davon unberührt bleibt jedoch die Tatsache, dass die Stadt Oberhausen das Hauptverfahren weiter führen wird, in dem es um die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Bezirksregierung geht. Eine externe Begutachtung wird in den nächsten Tagen beauftragt.

 

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