O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen, 18.10.2007
Stadt prüft Dichtigkeit von Grundstücksanschlüssen
Die Stadtverwaltung rät allen Hausbesitzern, nicht vorschnell auf Angebote von Firmen einzugehen, die an der Haustür Dichtigkeitsuntersuchungen für private Abwasserleitungen anbieten. Solche Werbeaktionen sind grundsätzlich nicht mit der Stadtverwaltung abgestimmt.
Zwar muss jeder Hausbesitzer laut Gesetz dafür sorgen, dass sämtliche Abwasserleitungen auf seinem Grundstück jederzeit dicht sind. Damit dies auch geschieht, besagen landesrechtliche Vorschriften, dass bis allerspätestens zum Jahre 2015 der Zustand der Leitungen erstmals auch tatsächlich geprüft werden muss. Anlass für übereilte Haustürgeschäfte besteht jedoch nicht.
In Oberhausen ist die Stadt selbst zuständig für den Teil der Leitung vom Straßenkanal bis zum ersten Kontrollschacht auf dem Grundstück (also für die so genannte Grundstücksanschlussleitung), wobei allerdings der Hausbesitzer sämtliche Kosten trägt. Dies bedeutet, dass Dichtigkeitsprüfungen an den Grundstücksanschlussleitungen ausschließlich durch die Stadt durchgeführt werden.
Die weiteren Leitungen, in der Satzung als Hausanschlussleitungen bezeichnet, liegen in der alleinigen Verantwortung des Grundstückseigentümer.
Im Auftrag der Stadt übernimmt die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH, kurz WBO, die Überprüfung des „städtischen Abschnitts“, also der Grundstücksanschlussleitung. Nach einem mit der Stadt abgestimmten Konzept geht die WBO dabei so vor, dass sie bei der Sanierung öffentlicher Kanalabschnitte auch die betroffenen Grundstücksanschlussleitungen auf Dichtigkeit überprüft und soweit erforderlich, instand setzt.
Die WBO klärt auch, inwieweit eine städtische Kostenbeteiligung bei Wurzelschäden durch Straßenbäume oder eine Kostenbeteiligung der Deutschen Steinkohle AG aufgrund bergbaubedingter Senkungseinflüsse gegeben ist und regelt alles weitere. Die Hausbesitzer haben darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Abwasserleitungen auf ihren Grundstücken, die nicht seitens der Stadt untersucht werden, auch durch die WBO prüfen zu lassen.
ie Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass betroffene Hausbesitzer grundsätzlich vorher seitens der Stadt schriftlich zu den vorgesehenen Maßnahmen informiert werden. Eine erste Kontaktaufnahme findet niemals an der Haustür statt. Sofern hier Unsicherheiten aufkommen, kann sich jeder Hausbesitzer zu den rechtlichen Zusammenhängen bei der Stadt (825-3602) informieren. Für sonstige Fragen und Beratungen, die die Hausentwässerung betreffen, steht die WBO unter der Rufnummer 8578-4709 zur Verfügung.