O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 23.10.2007

 

Klage zurück gezogen

Die Bürgerinitiative „Bürger für Stadtteilbäder in Oberhausen“ hat ihre Klage gegen den Rat der Stadt Oberhausen bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zurück gezogen. In der mündlichen Verhandlung ist der Kläger darauf hingewiesen worden, dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auch bei großzügiger Betrachtungsweise an der Unzulässigkeit des Kostendeckungsvorschlages scheitern dürfte. Denn in dem Bürgerbegehren seien weder die Kosten für den Erhalt und Wiederaufbau der Bäder noch die eventuelle Höhe des Erlöses aus dem Verkauf des Spaßbadgrundstückes beziffert. Damit bleibt es also bei der Ratsentscheidung, wonach das Bürgerbegehren unzulässig ist,. Einen Bürgerentscheid wird es diesem Thema nicht mehr geben.

 

 

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