O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 11.03.2008

 

Osterfeuer

Es wird darauf hingewiesen, dass die Osterfeuer nicht mehr genehmigt werden müssen, ein Antrag bei der Ordnungsbehörde ist daher also auch nicht mehr erforderlich. Allerdings gibt es einige Regeln, die unbedingt beachtet werden müssen. So ist das Abbrennen von Osterfeuern nur in der Zeit von Karsamstag bis Ostermontag und nur unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:

Ganz wichtig: Wenn das Holz bereits über einen längeren Zeitraum aufgeschichtet ist, sollte kurz vor dem Abbrennen noch einmal umgeschichtet werden. Denn gerade diese Holzhaufen werden von Igeln und anderen Tieren gerne als Unterschlupf genutzt.

 

Zur Startseite