O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 02.04.2009

 

Karfreitag ist ein "Stiller Feiertag"

Der Bereich Öffentliche Ordnung macht darauf aufmerksam, dass der Karfreitag zu den so genannten Stillen Feiertagen gehört und deshalb bereits am Gründonnerstag, 9. April, ab 18 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen und am Karfreitag folgende Veranstaltungen verboten sind:

 

Darüber hinaus sind Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, also auch ernsten Charakters, am Karfreitag während der Hauptzeit der Gottesdienste (von sechs bis elf Uhr) verboten.

 

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