O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 06.05.2009

 

Mittagsruhe bei der Gartenarbeit

Frühlingszeit ist auch die Zeit der Gartenarbeit. Um hier den lieben Nachbarfrieden nicht zu stören, werden alle Hobbygärtner darauf aufmerksam gemacht, dass der Gebrauch von motorbetriebenen Arbeitsgeräten (z. B. Rasenmäher, Vertikutierer, Laubsauger, Motorsägen, Häcksler und Hochdruckreiniger) nur zu folgenden Zeiten erlaubt ist: montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr sowie samstags von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr. Gartenbaubetriebe sowie andere gewerblich tätige Personen sind von diesen Einschränkungen nicht betroffen.

 

Zur Startseite