O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen, 06.05.2009
Mittagsruhe bei der Gartenarbeit
Frühlingszeit ist auch die Zeit der Gartenarbeit. Um hier den lieben Nachbarfrieden nicht zu stören, werden alle Hobbygärtner darauf aufmerksam gemacht, dass der Gebrauch von motorbetriebenen Arbeitsgeräten (z. B. Rasenmäher, Vertikutierer, Laubsauger, Motorsägen, Häcksler und Hochdruckreiniger) nur zu folgenden Zeiten erlaubt ist: montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr sowie samstags von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr. Gartenbaubetriebe sowie andere gewerblich tätige Personen sind von diesen Einschränkungen nicht betroffen.