O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 06.07.2009

 

Weisung der Bezirksregierung

Aufgrund einer aktuellen Weisung der Bezirksregierung in Düsseldorf hat die Kfz.-Zulassungsstelle der Stadtverwaltung ab sofort keine Möglichkeit mehr, kurze, zwei- und dreistellige Kraftfahrzeugkennzeichen für Pkw’s zuzuteilen. Diese kurzen Kennzeichenkombinationen sind nur noch Fahrzeugen vorbehalten, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies ist vor allem bei Krafträdern sowie Importfahrzeugen der Fall.

Wird ein Fahrzeug mit kurzem Kennzeichen künftig also veräußert oder außer Betrieb gesetzt, wird die Kombination auf jeden Fall eingezogen. Einzige Ausnahme ist die Wiederzulassung eines außerbetriebgesetzten Fahrzeuges mit kurzer Nummer auf den selben Halter. Bereits reservierte Kombinationen für Personenkraftwagen können kostenlos bei der Zulassungsbehörde umreserviert werden.

 

 

 

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