O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen, 04.08.2009
Informationen zur Kommunalwahl am 30. August in Oberhausen
Rund 168.000 Oberhausenerinnen und Oberhausener sind bei den Kommunalwahlen am 30. August wahlberechtigt. Gewählt werden der Oberbürgermeister, der Rat der Stadt und die drei Bezirksvertretungen. Für den nötigen Durchblick sorgt der Bereich Statistik und Wahlen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wissenswerte Details zur Wahl zusammengestellt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Gemeindewahl ist, wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also ab dem 14. August 2009 im Gemeindegebiet seine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. In Oberhausen dürfen damit ca. 168.000 Bürgerinnen und Bürger den Gang zur Urne antreten.
Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis ist zunächst ein Verzeichnis der Wahlberechtigten. Es wird durch die Stimmabgabevermerke am Wahltag zu einem Wählerverzeichnis. Das Wählerverzeichnis wird für jeden allgemeinen Stimmbezirk angelegt und zwar vor jeder Wahl neu. In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten nach Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung eingetragen. Die Eintragung erfolgt in der Regel von Amts wegen, also ohne besonderen Antrag. Voraussetzung für diesen Eintrag ist, dass die Wahlberechtigten am Stichtag (26.07.2009) für eine Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sind. Neu ist, dass auch diejenigen eingetragen werden, die nach dem genannten Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl (14.08.2009) zugezogen und bei der Meldebehörde gemeldet sind, auch eingetragen werden.
Wahlbenachrichtigung
Seit dem 30.07.2009 erhalten die Wahlberechtigten durch die Deutsche Post ihre Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Spätestens am 09.08.2009 sollte jeder benachrichtigt sein. Die Wahlbenachrichtigung ist als obligatorisches Informationsmittel für einige wichtige Einzelheiten der Wahlvorbereitung vorgesehen. Zwingend notwendig ist die Karte am Wahltag allerdings nicht. Es genügt am Wahltag die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses, wenn ein Eintrag im Wählerverzeichnis vorhanden ist.
Briefwahl
Jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Mit dem Wahlschein sind die Briefwahlunterlagen von Amts wegen zu versenden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein solcher Antrag vorhanden. Ein Wahlschein muss immer schriftlich beantragt werden, eine telefonische Antragstellung ist wie bei anderen Wahlen auch unzulässig. Im Internet-Angebot der Stadt Oberhausen wird unter www.oberhausen.de ebenfalls ein Antrag bereit gehalten.
Sofortwahl
Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich abholen, haben in Oberhausen wie bei den anderen Wahlen auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt an Ort und Stelle auszuüben, also sofort zu wählen. Die Sofortwahlstellen sind bereits geöffnet und befinden sich in den Rathäusern Alt-Oberhausen und Osterfeld sowie im Technischen Rathaus Sterkrade. Öffnungszeiten: montags bis mittwochs 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie samstags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Ausnahme ist der Samstag vor der Wahl, da bleiben die Sofortwahlstellen geschlossen.
Stimmzettel
Für die Wahl wurden insgesamt 33 verschiedene Stimmzettel gedruckt. Mit dem gelben Stimmzettel, im gesamten Stadtgebiet gleich, kann der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin gewählt werden. Für die Bezirksvertretungswahl gibt es drei verschiedene rote Stimmzettel. Zu guter Letzt gibt es 29 verschiedene weiße Stimmzettel für die 29 Kommunalwahlbezirke. Die Reihenfolge der Kandidaten bzw. Parteien auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem letzten Ratswahlergebnis.
Wahlräume
Für jeden allgemeinen Stimmbezirk ist ein Wahlraum bestimmt, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgeführt ist. Insgesamt gibt es 143 Stimmbezirke und damit Wahlräume in Oberhausen. Ob ein Wahlraum behindertengerecht zugänglich, also barrierefrei ist, wird ebenfalls auf der Benachrichtigungskarte vermerkt bzw. kann über den Wahllokalfinder im Internet-Angebot der Stadt nachgeprüft werden.
Wahlhelfer
Um die Wahl am Wahlsonntag durchführen zu können, werden ca. 1.200 Wahlhelfer im Einsatz sein. Wahlhelfer sind in verschiedenen Funktionen im Wahlvorstand tätig. Der Wahlvorsteher ist verantwortlich und leitet jeweils den Wahlvorstand. Bei Abwesenheit vertritt ihn ein Stellvertreter. Die schriftlichen Dinge wickelt der Schriftführer ab. Ergänzt wird dieser Personenkreis durch mehrere Beisitzer. Entschädigt wird die Tätigkeit z. B. des Beisitzers durch das sogenannte Erfrischungsgeld von 45 Euro. Zur Zeit sind alle Wahlvorstände hinreichend besetzt. Aber es gibt immer Ausfälle, wer also Interesse hat und sich als „Reserve“ melden möchte, kann dies unter der Rufnummer 825-2947 gerne tun.
Wahlzeit
Die Wahlzeit dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Wahlhandlung muss pünktlich eröffnet und beendet werden.
Oberbürgermeister
Auch für die Wahl des Oberbürgermeisters haben die Wähler eine Stimme. Als Oberbürgermeister ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Eine Stichwahl wie in früheren Jahren gibt es nicht mehr.
Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters waren von allen im Rat der Stadt vertretenen Parteien, also von SPD, CDU, GRÜNE, DIE LINKE und FDP, eingereicht worden. Nach Zulassung durch den Wahlausschuss treten bei der Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen folgende Kandidaten an: Klaus Wehling für die SPD, Dirk Buttler für die CDU, Manfred Lorentschat für die GRÜNEN, Frank Dittmeyer für DIE LINKE und Regina Boos für die FDP.
Rat der Stadt
Insgesamt sind in Oberhausen 58 Sitze im Rat der Stadt zu vergeben. 29 Sitze werden direkt vergeben, 29 Sitze kommen über die Listen hinzu. Bei der letzten Kommunalwahl im Jahre 2004 konnte die SPD alle 29 Direktmandate erringen. Die CDU errang über die Liste 19 Sitze, die Grünen und Die Linke kamen auf jeweils 4 Sitze und die FDP auf 2 Sitze.
Direktkandidaten
Das Stadtgebiet von Oberhausen ist in 29 Gemeindwahlbezirke aufgeteilt. In jedem dieser Bezirke wird ein Kandidat direkt gewählt. Gewählt ist der Bewerber bzw. die Bewerberin, welche(r) die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann. Die verbleibenden 29 Sitze werden von den Kandidaten auf den Reservelisten besetzt. Wie viele in Frage kommen, hängt vom Wahlergebnis der jeweiligen Partei ab.
Bezirksvertretungen
In den drei Oberhausener Stadtbezirken - Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld - werden am Sonntag auch die Bezirksvertreter neu gewählt. Bei der letzten Wahl konnte die SPD in allen drei Bezirksvertretungen die Mehrheit erringen. Von den 19 Mitgliedern in Alt-Oberhausen stellt die SPD derzeit 10 Politiker, die CDU 6, die Grünen, Die Linken und die FDP kommen jeweils auf einen Sitz. In Sterkrade sind 17 Mitglieder zu wählen. In der derzeitigen Vertretung hat die SPD 9 Sitze inne, die CDU 5. Auch hier kommen die anderen drei Parteien jeweils auf einen Sitz. In Osterfeld besteht die Bezirksvertretung aus 15 Mitgliedern. Neben den 8 Vertretern der SPD und den 5 der CDU konnten in Osterfeld nur noch die Linke und die Grünen mit je einem Sitz einziehen, die FDP verpasste bei der letzten Wahl den Einzug in die Bezirksvertretung Osterfeld.
Ergebnis
Wenn die Wahllokale am Wahlsonntag um 18.00 Uhr schließen, werden zunächst die Stimmen für die Oberbürgermeisterwahl ausgezählt, danach die Stimmen für den Rat und zum Schluss die Stimmen für die Bezirksvertretungen. Alle Bürger können den Stand der Auszählung „live“ und online auf den Internetseiten der Stadt verfolgen. Dort werden jeweils brandaktuell alle ausgezählten Stimmbezirke und Ergebnisse aufgezeigt. Im Rathaus Oberhausen besteht zudem die Möglichkeit, die Auszählung auf einem Bildschirm mitzuverfolgen. Die entsprechende Technik ist im Erdgeschoss im Wartebereich des Einwohnermeldeamtes eingerichtet.
Informationen
Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhält jeder Wahlberechtigte mit seiner Wahlbenachrichtigung. Weitere wichtige Informationen werden außerdem regelmäßig an die Medien weitergegeben und unter www.oberhausen.de veröffentlicht. Wer darüber hinaus noch weitere Fragen hat, kann sich gerne unter der Rufnummer 825-2947 oder 825-2019 an das Wahlamt der Stadt wenden.