O-Visionen
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Oberhausen, 29.09.2009
Viele Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone laufen ab
Ende September laufen viele Ausnahmegenehmigungen für die Einfahrt in eine Umweltzone auch ohne gültige Feinstaubplakette ab. Wer trotz abgelaufener Ausnahmegenehmigung mit seinem Fahrzeug in die Umweltzone einfährt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
Am 1. Oktober 2008 trat die Umweltzone in Oberhausen in Kraft. Die Einfahrt für Fahrzeuge ist seitdem nur noch mit einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe erlaubt. Für die Übergangszeit wurden vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW in Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen und den Städten im Ruhrgebiet Möglichkeiten für Ausnahmegenehmigungen vereinbart. Sie berechtigen aus bestimmten Gründen auch ohne Plakette zur Einfahrt in die Umweltzone.
Insgesamt wurden bei der Stadt Oberhausen rund 950 solcher Ausnahmegenehmigungen vom Bereich Öffentliche Ordnung ausgestellt. Ein großer Teil läuft zum 30. September 2009 aus.
Etwa die Hälfte der ablaufenden Ausnahmegenehmigungen für Anwohner und Gewerbebetriebe waren bisher lediglich mit der Auflage verbunden, dass sich Hauptwohnsitz oder Geschäftssitz innerhalb der Umweltzone befinden. Diese Ausnahmegenehmigungen können nicht verlängert werden. Ein Jahr konnten sich die Betroffenen auf diesen Zeitpunkt vorbereiten. Durch die „Abwrackprämie“ und die damit entspannte Lage auf dem Gebrauchtwagenmarkt wurde die Beschaffung eines plakettenfähigen Fahrzeuges begünstigt.
Für Gewerbetreibende besteht dennoch weiterhin die Möglichkeit, aus triftigen Gründen eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Dies gilt beispielsweise, um Fertigungs- und Produktionsprozesse aufrecht zu erhalten.
Dazu muss ein Antrag beim Bereich Öffentliche Ordnung der Stadt Oberhausen gestellt werden. Anträge gibt es gibt es auf der Internetseite der Stadt unter www.oberhausen.de/umweltzone.php oder direkt im Technischen Rathaus Sterkrade beim Bereich Öffentliche Ordnung.
Weitere Gründe für den Erhalt einer Ausnahmegenehmigung nach dem 1. Oktober 2009 sind Fahrten, die zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen oder Lebensmitteln dienen. Auch für dringende Arztbesuche oder für Menschen, die im Schichtdienst arbeiten und nicht anders zu ihrer Arbeitsstelle kommen, wird es weiterhin Ausnahmegenehmigungen geben.
Ausgenommen von der Plakettenpflicht sind bis zum 31. Dezember 2010 ebenfalls Fahrzeuge mit einem Handwerkerparkausweis. Ebenso gelten weiterhin die generellen Ausnahmen unter anderem für Arbeitsmaschinen, Fahrzeuge für den Transport von Schwerbehinderten oder Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen für Überführungs- oder Probefahrten.
Eine weitere Möglichkeit, weiterhin in die Umweltzonen im Ruhrgebiet einfahren zu können, ist die Nachrüstung eines Russpartikelfilters. Durch den Einbau eines solchen Filters wird der Schadstoffausstoß reduziert und das Fahrzeug erhält eine Feinstaubplakette. Diese Fahrzeugumrüstung wird noch bis zum Ende des Jahres 2009 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 330 Euro gefördert. Seit dem 1. August 2009 ist diese Förderung auch in Form eines direkten Zuschusses möglich und nicht nur über eine zeitlich befristete Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.bafa.de erhältlich.