O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 08.02.2011

Abrechnung des Aufbau-Ost: Oberhausen unterstützt Verfassungsbeschwerde

Am 7. Februar 2011 wurde fristgemäß die Verfassungsbeschwerde von 91 Beschwerde führenden Städten und Gemeinden gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen beim Verfassungsgerichtshof in Münster eingelegt. Auch Oberhausen ist dabei.

Zur Begründung erklärt Stadtkämmerer Bernhard Elsemann: "Oberhausen hat seit 1991 rund 157 Millionen Euro in den Fonds Deutsche Einheit gezahlt. - Mit Zins und Zinseszinsen insgesamt 233,7 Millionen Euro, davon jeder Euro kreditfinanziert! Allein von daher hoffen wir auf einen erfolgreichen Ausgang der Verfassungsbeschwerde."

Insgesamt beteiligen sich 233 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen an dem Verfahren oder unterstützen es finanziell. Das Einheitslastenabrechnungsgesetz, das Anfang 2010 verabschiedet worden war, hatte ein neues Abrechnungsverfahren für die Beteiligung der Kommunen an den Kosten der deutschen Einheit eingeführt. Dadurch sehen sich die klageführenden Kommunen erheblich benachteiligt.

Finanzielle Auswirkungen für Oberhausen hängen vom Ausgang des Verfahrens ab und lassen sich derzeit nicht beziffern.

Zum Hintergrund

Bereits im Dezember 2007 hatte der Verfassungsgerichtshof Münster dem Land aufgegeben, eine etwaige kommunale Überzahlung an den Einheitslasten des Landes auszugleichen. Wie die finanziellen Lasten des Landes aus der Deutschen Einheit genau zu berechnen sind, hatte das Gericht seinerzeit allerdings offen gelassen.

Als Reaktion auf dieses Urteil hat das Land den Kommunen im März 2008 Abschläge für die Jahre 2006, 2007 und 2008 in Höhe von insgesamt 650 Millionen Euro ausgezahlt. Oberhausen erhielt seinerzeit einen Betrag in Höhe von rund 9,4 Millionen Euro zuviel gezahlter Solidarbeiträge erstattet.

Es folgten Gespräche zwischen alter Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden, die jedoch letztlich nicht mit einem einvernehmlichen Ergebnis endeten. Insbesondere gab es kein Einvernehmen über die Höhe der Einheitslasten. Wie umstritten dieses Thema ist, zeigt sich unter anderem darin, dass es mittlerweile vier Gutachten gibt, die sich mit der Frage der einheitsbedingten Lasten beschäftigen.

Letztlich hat das Land im Dezember 2009 den Entwurf für ein "Einheitslastenabrechnungsgesetz" in den Landtag eingebracht, welches im Februar 2010 in Kraft trat. Zum Ausgleich aller sich bis einschließlich 2008 ergebenden Ansprüche von Kommunen stellte das Land einen Betrag in Höhe von 251 Millionen Euro zur Verfügung, so dass zusammen mit den bereits im März 2008 gezahlten Abschlägen insgesamt 901 Millionen Euro an die Kommunen gezahlt wurden.

Aus Sicht der NRW-Städte werden die bisher vom Land erstatteten Beträge als nicht ausreichend erachtet, um die bestehenden Ansprüche der Kommunen aus der kommunalen Überzahlung der Einheitslasten in den Jahren 2006 bis 2008 in vollem Umfange auszugleichen. Im Landeshaushalt sind bisher 375 Millionen Euro zurückgestellt. Die Abrechnung des Jahres 2009 erfolgt im Jahr 2011.

Darüber hinaus wird die bis zum Jahre 2019 im Grundsatz durch das Einheitslastenabrechnungsgesetz festgeschriebene Umstellung der Berechungsmethodik abgelehnt, da sie zu einer erheblichen Überzeichnung der Einheitslasten für die Kommunen führt.

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