O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen,
01.04.2011
Neuregelungen zur Sozialhilfe und zu Hartz IV
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die gesetzlichen Neuregelungen zur Sozialhilfe und zu Hartz IV inzwischen in Kraft getreten sind. Demnach können Nachzahlungen zum Bildungs- und Teilhabepaket, z. B. Beiträge für einen Sportverein, Kosten für ein Mittagessen in der Schule oder für Nachhilfe, rückwirkend ab Januar 2011 beantragt werden.
Die entsprechenden Anträge müssen allerdings spätestens bis zum 30. April in den Jobcentern (Hartz IV), den Regionalteams der Stadt Oberhausen (Sozialhilfe), bei der Wohngeldstelle (für Wohngeldbezieher) und bei der Familienkasse (für Kindergeldzuschlagbezieher) eingereicht werden. Eine spätere Antragstellung für Nachzahlungen von Januar bis März 2011 ist nicht möglich.
Anträge und weitere Infos zum Bildungs- und Teilhabepaket können auf der Homepage der Stadt unter www.oberhausen.de mit einem Klick auf „Aktuelles aus Oberhausen“ und auf den Seiten des Jobcenters Oberhausen unter www.jobcenter-oberhausen.de abgerufen werden. Weitere Auskünfte auch unter der Rufnummer 825-9329.