O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen,
09.02.2012
Die Platanen an der Hamburger Straße bleiben trotz eines anderslautenden Beschlusses vom Dezember 2011 bis auf Weiteres erhalten. Durch einen Erfassungs- und Übermittlungsfehler innerhalb des Umweltbereiches ist in der Entscheidungsvorbereitung unberücksichtigt geblieben, dass es sich hier um eine Allee nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes handelt. Der betreffende Abschnitt war bei der systematischen Erfassung der Alleen nach den Kriterien des Landschaftsgesetzes Anfang 2011 nicht im Alleenkataster erfasst und registriert worden.
Somit ist die Entscheidungsfindung von Baumkommission und Bezirksvertretung Sterkrade rechtlich nicht korrekt zustande gekommen, zugleich besteht der Schutz der Allee nach Landesrecht unmittelbar. Die OGM (Oberhausener Gebäudemanagement GmbH) als Beauftragte der Stadt für die Grünflächenunterhaltung ist über die Rechtslage informiert worden mit der Konsequenz, dass die aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Sterkrade vom Dezember 2011 für den kommenden Herbst vorgesehenen Fällmaßnahmen nicht erfolgen werden. Der Bereich Umweltschutz bedauert vor allem den Umstand, dass die Mitglieder von Baumkommission und Bezirksvertretung bei der Beratung nicht mit den korrektren Informationen versorgt wurden. Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung in einem Bericht die Sachlage und die Konsequenzen für künftige Beratungen zu den Straßenbäumen in Oberhausen vorstellen.