O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 07.03.2012

Freie Fahrt für Kehrmaschinen: Achtung, es wird abgeschleppt!


„Freie Fahrt für Kehrmaschinen“ heißt die Devise: Seit Januar müssen an bestimmten Wochentagen die Bewohner in den Innenstadtbereichen Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld ihre Wagen für drei Stunden umparken. Schwer zugängliche Stellen wie z.B. Parkbuchten sollen in dieser Zeitspanne von den Kehrfahrzeugen ungehindert gereinigt werden können. Achtung, künftig werden Falschparker kostenpflichtig abgeschleppt!

Ziel ist es, dass Oberhausens Straßen sauberer werden. 2011 machten die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO) in einem Probebezirk in der Oberhausener Innenstadt sehr gute Erfahrungen, die Reinigungsergebnisse haben sich durch das Parkverbot deutlich verbessert. Bei einer Umfrage des Internetportals DER.WESTEN haben sich insgesamt 58 Prozent der Teilnehmer für das neue Reinigungskonzept und 45 Prozent ausdrücklich auch für härtere Maßnahmen gegen Parksünder ausgesprochen, die den Kehrmaschinen im Weg stehen.

Trotz zunächst freundlicher Hinweise und später auch gebührenpflichtiger Verwarnungen wird das neue, wechselseitige Parkverbot immer wieder missachtet. Darum wird die Stadt Oberhausen die Einhaltung des zeitweisen, wechselseitigen Parkverbots künftig strenger kontrollieren und neben gebührenpflichtigen Verwarnungen auch kostenpflichtig abschleppen.

Dies gilt in Alt-Oberhausen erstmals bei den bevorstehenden Reinigungen am 12., am 13. und am 14. März. Ab April wird auch in Sterkrade und Osterfeld kostenpflichtig abgeschleppt.

Das Parkverbot gilt jeweils in der Zeit von 7 bis 10 Uhr. Es betrifft immer nur eine Straßenseite. Der Rat an alle Anwohner: Bitte beachten Sie die genaue Beschilderung in ihrer Straße!

Betroffen sind in den drei Stadtbezirken die im Folgenden genannten Straßen:

Alt-Oberhausen: Alle Straßen innerhalb des Bereiches zwischen Mülheimer Straße, Helmholtzstraße, Friedrich-Karl-Straße und Hermann-Albertz-Straße.

Sterkrade: Alle Straßen innerhalb des Gebietes Eugen-zur-Nieden-Ring, Brandenburger Straße, Oststraße und Friedrichstraße.

Osterfeld: Alle Straßen innerhalb des Bereiches zwischen Rheinische Straße, Vestische Straße, Bottroper Straße und Westfälische Straße.


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