O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 28.03.2012

Osterfeuer

Es wird darauf hingewiesen, dass die Osterfeuer nicht mehr genehmigt werden müssen, ein Antrag bei der Ordnungsbehörde ist daher also auch nicht mehr erforderlich. Allerdings gibt es einige Regeln, die unbedingt beachtet werden müssen. So ist das Abbrennen von Osterfeuern nur in der Zeit von Karsamstag bis Ostermontag und nur unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:

Für das Abbrennen dürfen nur trockenes und naturbelassenes Holz, Rinde, Reisig oder Zapfen verwendet werden;

Zum Anzünden dürfen keine Mineralöle oder mineralölhaltige Stoffe verwendet werden;

Das Feuer ist von mindestens einer volljährigen Person zu beaufsichtigen;

Zu brennbaren Gegenständen im Umfeld des Feuers ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten;

Sobald eine Gefahr oder eine erhebliche Belästigung für Personen oder die Umgebung entsteht, ist das Feuer zu löschen;

Die Glut muss abgelöscht und Verbrennungsrückstände müssen beseitigt werden.

Ganz wichtig: Wenn das Holz bereits über einen längeren Zeitraum aufgeschichtet ist, sollte kurz vor dem Abbrennen noch einmal umgeschichtet werden. Denn gerade diese Holzhaufen werden von Igeln und anderen Tieren gerne als Unterschlupf genutzt und wären sonst eine tödliche Falle.

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