O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 29.03.2012

Regeln bei der Gartenarbeit beachten

Hobbygärtner aufgepasst! Da sich mit Beginn der Garten- und Grillsaison immer wieder Bürgerinnen und Bürger über den Lärm des (Garten-) Nachbarn beschweren, wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Gartenarbeit bestimmte Regeln unbedingt beachtet werden müssen. Zum Beispiel dürfen Rasentrimmer, Motorsensen, Laubsammler, Laubbläser, Häcksler, Rasenmäher, Hochdruckreiniger und alle anderen motorbetriebenen Arbeitsgeräte in Wohngebieten montags bis freitags nur von 9 bis 13 und von 15 bis 19 Uhr (samstags bis 17 Uhr) benutzt werden, sofern diese Geräte nicht mit dem „Umweltengel“ gekennzeichnet sind und so als besonders lärmarm gelten.

Unabhängig davon sollten alle Grundstückseigentümer darauf achten, dass von den Pflanzen auf ihren Grundstücken keine Gefährdung für die Allgemeinheit ausgehen, zum Beispiel dann, wenn Schilder oder Ampelanlagen „zugewachsen“ sind und deshalb nicht mehr rechtzeitig wahrgenommen werden.

Das Verbrennen von Holz im Freien, auch in so genannten Feuerkörben oder Feuerschalen, ist in Oberhausen grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden hier die Oster- und Martinsfeuer.

Entsprechend einer „höchstrichterlichen“ Entscheidung ist das Grillen in Wohngebieten mit Holzkohle höchstens sechs Mal jährlich erlaubt, aber auch nur dann, wenn sich der „liebe Nachbar“ durch Qualm und Rauch nicht belästigt fühlt. Weitere Infos unter der Rufnummer 825-2500.

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