O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen, 26.10.2012
Gesetzlich Regelungen zu den "Stillen Feiertagen"
Der städtische Bereich Öffentliche Ordnung macht darauf aufmerksam, dass der Allerheiligentag am 1. November, der Volkstrauertag am 18. November und der Totensonntag am 25. November zu den so genannten Stillen Feiertagen gehören. An diesen Tagen sind verschiedene Veranstaltungen gesetzlich verboten. Dazu zählen:
Weitere Auskünfte über diese Regelungen erteilt Josef Roguski vom Bereich Öffentliche Ordnung unter der Rufnummer 0208 825-2538.