O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
|
Oberhausen, 31.05.2013
Zensus 2011: Oberhausen besser als der Landesschnitt
Die Europäische Union (EU) schreibt ab dem Jahr 2011 für alle Mitgliedstaaten die Durchführung von Volks-, Gebäude- und Wohnungszählungen im Abstand von zehn Jahren vor. Zur Umsetzung des EU-weiten Zensus hat sich Deutschland – statt wie bisher für eine Vollerhebung – für eine registergestützte Methode entschieden. Das bedeutet, dass bereits vorhandene Verwaltungsregister als Datenquellen genutzt werden, die in bestimmten Bereichen durch eine Verknüpfung von Vollerhebungen und Stichprobenerhebungen ergänzt werden.
Zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen wurde zunächst auf die kommunalen Einwohnermelderegister zurückgegriffen. Zum Stichtag 9. Mai 2011 wurden diese Daten an die statistischen Landesämter übermitteltet und dort ausgezählt. Das allein reicht aber zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen nicht aus: Denn in den Melderegistern sind Über- und Untererfassungen (sogenannte „Karteileichen“ beziehungsweise Fehlbestände) enthalten, die das Ergebnis verzerren. Diese mussten statistisch mit Hilfe der Ergebnisse von Befragungen korrigiert werden. Jetzt sind diese Prüfungen und Abgleiche abgeschlossen und erste Ergebnisse liegen vor.
Die neue registergestützte Einwohnerzahl des Zensus 2011 zum Stichtag 9. Mai 2011 wird voraussichtlich 210.216 für die Stadt Oberhausen lauten. Die bisherige amtliche Einwohnerzahl fortgeschrieben auf der Basis der Volkszählung 1987 lautete zum 30.04.2011 für die Stadt Oberhausen 212.568. Danach sinkt die Einwohnerzahl um 2.347 Personen. Dies entspricht einer Abweichung von -1,1 Prozentpunkten.
Die durchschnittliche landesweite Abweichung in Nordrhein-Westfalen beträgt -1,67 Prozentpunkte. Damit liegt die Abweichung der Stadt Oberhausen unter dem Landesdurchschnitt. In den Nachbarstädten liegen die Abweichungen zur amtlichen Einwohnerzahl am 30.04.2011 bis auf einige Ausnahmen ähnlich hoch.
Laut Einwohnermeldebestand der Stadt Oberhausen lag die Einwohnerzahl am 9. Mai 2011 bereits um 917 Personen unter der alten amtlichen fortgeschriebenen Einwohnerzahl (30.04.2011) von IT.NRW. Damit wurde die festgestellte Differenz zum Melderegisterbestand im Zuge des Zensus 2011 durch Bereinigungs- und Hochrechnungsverfahren im Hinblick auf Über- und Untererfassungen um weitere 1.372 Einwohner korrigiert.
Wie auch schon 1987 werden die festgestellten Unterschiede aufgrund des Volkszählungsurteils von 1983 nicht an die Einwohnermeldeämter zurück übermittelt. Auch bei der letzten Volkszählung 1987 war die tatsächlich festgestellte Einwohnerzahl um 2.859 Personen niedriger als im Einwohnermeldebestand. Dies entsprach damals einer Abweichung von 1,3 Prozentpunkten.
Um die Qualität der neuen Einwohnerzahl beurteilen zu können, werden die erforderlichen Eckzahlen in Form eines Feststellungsbescheides übermittelt. Gegen den Feststellungsbescheid kann die Stadt Oberhausen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Vor Erlass des Feststellungsbescheides wird das Statistische Landesamt (IT.NRW) ein Anhörungsverfahren durchführen.
Zum Veröffentlichungstermin ist auf dem Internetportal www.zensus2011.de der Zugriff auf die Zensusdatenbank frei geschaltet, in der erste Ergebnisse für individuelle Auswertungen bereit stehen. Die Daten können dort kostenfrei abgerufen werden.
Weitere Zensusergebnisse werden Anfang 2014 vorliegen, bei denen dann Ergebnisse über Familien- und Haushaltszusammenhänge sowie weitere detaillierte Strukturdaten aus der Haushaltebefragung veröffentlicht werden.