O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 19.11.2014

 

Vorsichtsmaßnahmen für NRW bei hochpathogener aviärer Influenza / Vogelgrippe

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) bittet die kommunalen Veterinärämter in Anbetracht des HPAI-Ausbruchs in den Niederlanden und Mecklenburg-Vorpommern um Ermittlung der Transporte von Lebendgeflügel nach NRW, rückwirkend bis zum 1. November 2014. Die Empfangsbetriebe in NRW sind durch das Veterinäramt klinisch auf Anzeichen für Influenza zu untersuchen. Bei Auffälligkeiten sind labortechnische Ausschlussuntersuchungen durchzuführen. Das Veterinäramt weist daraufhin, dass das Stadtgebiet Oberhausen kein Risikogebiet ist und aus diesem Grund kein Aufstallungsgebot (Stand 19. November 2014) erlassen wurde. Geflügelhaltende Betriebe, darunter fallen Großbetriebe, Hobbyzüchter und private Geflügelhalter, sind verpflichtet, sich bei einem Geflügelkauf in den Niederlanden / Mecklenburg-Vorpommern beim Veterinäramt zu melden, um ihren Bestand durchzugeben und untersuchen zu lassen. Weitere Rückfragen beantwortet das städtische Veterinäramt unter 0208 825 3173 oder per Mail unter rabea.musial@oberhausen.de.

 


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