O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 08.01.2015



Wahlbenachrichtigungen sind verschickt

Für die Wiederholungswahl des Rates im Wahlbezirk 21 – Sterkrader Heide – mussten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für alle Wahlberechtigen erneut Wahlbenachrichtigungen erstellt werden. Inzwischen sind alle Wahlbenachrichtigungen für diese Wiederholungswahl am 1. Februar 2015 verschickt. Das Wahlamt weist darauf hin, dass allen Wahlberechtigten bis spätestens 11. Januar 2015 diese Wahlbenachrichtigung zugestellt sein muss.

Wer bis zu diesem Tag noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich beim Bereich Statistik und Wahlen melden (825-2947 oder 825-2019). Am Wahltag der Wiederholungswahl besteht allerdings auch die Möglichkeit, ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Allerdings ist eine vorhandene Eintragung im Wählerverzeichnis zwingend erforderlich, und der Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis ist mitzubringen. Mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen oder eine sogenannte Sofortwahl durchzuführen.

Ein formloser Briefwahlantrag kann per Post an den Bereich Statistik und Wahlen (Postfach, 46042 Oberhausen) gerichtet werden. Möglich ist auch eine Beantragung von Briefwahlunterlagen per Fax (825-5121) oder per E-Mail (wahlen@oberhausen.de). Eine telefonische Beantragung ist in keinem Fall möglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit, online einen entsprechenden Briefwahlantrag auszufüllen.

Die Anträge werden in der Regel am Tage des Eingangs bearbeitet und am nächsten Tag der Post zur Beförderung übergeben. Die Möglichkeit der Sofortwahl besteht ab sofort im Technischen Rathaus Sterkrade (Gebäude C). Geöffnet hat die Sofortwahlstelle bis zum 30. Januar 2015 zu folgenden Zeiten:

Montag bis Mittwoch 8 Uhr bis 16 Uhr

Donnerstag 8 Uhr bis 18 Uhr

Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr (am 30. Januar 2015 bis 18 Uhr)

Samstag (bis 24. Januar 2015) 10 Uhr bis 13 Uhr

Für eine Sofortwahl sind die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis/Reisepass bzw. Identitätsnachweis erforderlich.

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