O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen, 11.02.2015
Die Abstimmungsbenachrichtigungen sind verschickt
Die Vorbereitungen für den Ratsbürgerentscheid am 8.März 2015 laufen auf Hochtouren. Das Wahlamt weist darauf hin, dass seit dem 10. Februar 2015 allen Abstimmungsberechtigten die Abstimmungsbenachrichtigungen zugeschickt werden. Der Benachrichtigung liegt das Informationsheft zum Entscheid bei. Dort enthalten sind zahlreiche Informationen rund um den Ratsbürgerentscheid und zur geplanten Straßenbahnlinie. Alle im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen haben die Gelegenheit genutzt, ihren Standpunkt zu erläutern. Außerdem hat der Oberbürgermeister eine Stimmempfehlung abgegeben.
Spätestens am 14. Februar 2015 müssen die gesamten Unterlagen bei allen abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern angekommen sein.
Wer bis zu diesem Tag noch keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, kann sich beim Bereich Statistik und Wahlen melden (825-2947 oder 825-2019). Am Abstimmungstag besteht allerdings auch die Möglichkeit, ohne Abstimmungsbenachrichtigung zu wählen. Zwingend erforderlich ist aber eine vorhandene Eintragung im Abstimmungsverzeichnis, und der Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis sind mitzubringen.
Mit der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefabstimmungsunterlagen zu beantragen oder eine sogenannte Sofortabstimmung durchzuführen.
Ein formloser Antrag kann per Post an den Bereich Statistik und Wahlen (Postfach, 46042 Oberhausen) gerichtet werden. Möglich ist auch eine Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen per Fax (825-5121) oder per E-Mail (wahlen@oberhausen.de). Weiterhin besteht die Möglichkeit, online einen entsprechenden Antrag auszufüllen. Eine telefonische Beantragung ist in keinem Fall möglich.
Die Anträge werden am Tage des Eingangs bearbeitet und am nächsten Tag der Post zur Beförderung übergeben. Ein solcher Postweg kann 2 bis 3 Tage dauern.
Die Möglichkeit der Sofortabstimmung besteht ab sofort wie folgt:
in Alt - Oberhausen:
Rathaus Oberhausen, Zimmer 1/2
Eingang unter den Arkaden
46045 Oberhausen
in Oberhausen-Sterkrade:
Technisches Rathaus Sterkrade (Gebäude C)
Eingangsbereich
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
in Oberhausen-Osterfeld:
Rathaus Osterfeld (Bezirksverwaltungsstelle), Zimmer 18
Bottroper Str. 183
46117 Oberhausen.
Geöffnet haben diese 3 Sofortabstimmungsstellen bis zum 6. März 2015 einheitlich, und zwar zu folgenden Zeiten:
Montag bis Mittwoch 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag (bis 28. Februar 2015) 10 Uhr bis 13 Uhr
Altweiberfastnacht sind diese Stellen wie auch die übrigen Publikumsbereiche nur bis 12 Uhr geöffnet, am Karnevalssamstag ist das Rathaus Osterfeld wegen des Kinderkarnevalszuges komplett geschlossen.
Weitere Informationen rund um den Ratsbürgerentscheid am 8. März 2015 finden Sie auch im Internet unter www.oberhausen.de. Folgen Sie dem Link direkt auf der Startseite.