O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
|
Oberhausen, 04.05.2015
Wegen gravierender Mängel beim Brandschutz hat die Stadt Oberhausen heute in einem Liricher Neubaugebiet die Nutzung von 13 Häusern mit sofortiger Wirkung untersagt. Von dieser Maßnahme betroffen sind die Bewohner von zwölf frisch bezogenen Häusern im Bereich Uhlenbrucksfeld/Liricher Straße. Ein weiteres Haus ist zwar fertiggestellt, aber noch nicht bewohnt.
Zur Untersagung der weiteren Nutzung dieser Häuser gibt es im Interesse der Sicherheit aller Bewohner leider keine Alternative, so der zuständige Bauordnungsdezernent Frank Motschull. Am heutigen Montag hatte ein Sachverständiger, der für den beabsichtigten Ausbau eines Dachgeschosses hinzugezogen worden war, die gravierenden Mängel beim Brandschutz festgestellt und sofort das Bauordnungsamt hinzugezogen. Problematisch bei den betroffenen Häusern ist vor allem der mangelhafte Schutz der Häuser gegen Brandgefahren untereinander. Hinzu kommt, dass die Bauweise ihrer Treppenhäuser im Brandfall ein Übergreifen von Flammen vom Keller bis zum Dachboden über die Geschosse hinweg begünstigt.
Alle betroffenen Häuser wurden im Wege der sogenannten „Freistellung“ errichtet. Das bedeutet, dass weder eine Baugenehmigung noch eine Bauabnahme behördlicherseits erforderlich waren. Für diese Freistellung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Das Baugrundstück muss sich im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans befinden und die Baupläne müssen den Vorgaben des B-Plans entsprechen.
Für die Einhaltung aller weiteren öffentlich-rechtlichen Vorgaben – also auch des Brandschutzes – haftet die bauantragsberechtigte Person, also der verantwortliche Architekt oder die verantwortliche Architektin bzw. der verantwortliche Bauingenieur bzw. die verantwortliche Bauingenieurin.