O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen, 18.05.2015
Die Stadt Oberhausen und die REMONDIS-Gruppe haben als Gesellschafter der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO) über die Neuordnung ihrer Vertragsverhältnisse, gesellschaftsrechtlichen Regelungen und Leistungsbeziehungen verhandelt. „Ende diesen Jahres ist ein Teil der aktuellen Verträge kündbar. Im Interesse aller Beteiligten haben wir uns frühzeitig mit der Frage beschäftigt, wie es danach weitergeht“, erläutert der Erste Beigeordnete und Stadtkämmerer Apostolos Tsalastras. „Wir wollten eine gute Anschlusslösung finden, im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger, der Stadt sowie der WBO und ihrer Beschäftigten.“
Drei wesentliche Ziele wurden in den Verhandlungen mit REMONDIS verfolgt und letztlich auch erreicht: Entsorgungssicherheit, Arbeitsplatzsicherheit und Rechtssicherheit. „Darüber hinaus konnten wir schon vor Ablauf der aktuellen Verträge entscheidende Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger erzielen“, erläutern Umweltdezernentin Sabine Lauxen und Rechtsdezernent Frank Motschull. Die Ergebnisse der Verhandlungen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates in seiner heutigen Sitzung. Entsprechende Vorschläge hat die Verwaltung zur Beratung im Hauptausschuss vom 11. Mai und zum Beschluss für die heutige Ratssitzung vorgelegt.
Was ändert sich kurzfristig für die Bürgerinnen und Bürger?
- Ab dem 1. Juli 2015 können Oberhausener Bürgerinnen und Bürger ihre Grün- und Gartenabfälle sowie Bauschutt in haushaltsüblichen Mengen (bis zu einer Pkw-Ladung) kostenlos am Wertstoffhof entsorgen.
- Die Laubabfuhr für Straßenbäume soll noch in diesem Jahr verbessert werden.
Was ändert sich für die Stadt?
- Die unternehmerische Führung der WBO liegt nicht mehr bei REMONIDIS sondern wird ab dem 01. Juli 2015 gleichberechtigt ausgeübt. Der Vorsitz im Aufsichtsrat wechselt zwischen REMONDIS und STOAG bzw. Stadt.
- Werkstattleistungen der WBO für Dritte werden neu bewertet.
- Die Abstimmung zwischen WBO und OGM soll weiter verbessert werden.
- Bei Gesetzesänderungen werden Mehraufwendungen bei der Abfallentsorgung zwischen Stadt und WBO individuell verhandelt. Ab 01.07.2022 gibt es die Möglichkeit, die WBO in den städtischen Besitz zu überführen.
Welche Vorteile bieten die neuen Verträge?
Bei einer Kündigung der Verträge wäre das Unternehmen möglicherweise in seinem Bestand gefährdet gewesen.
- Dies hätte zum Verlust von Arbeitsplätzen geführt. Durch das neue Vertragswerk werden die Arbeitsplätze gesichert. Dies ist für die Stadt und die betroffenen Familien ein gutes Signal.
- Ein Teil der WBO-Leistungen hätte neu organisiert werden müssen. Die Synergieeffekte des gewachsenen Unternehmens wären verloren gegangen. Damit hätte die Gefahr bestanden, dass Leistungen teurer geworden und Gebühren gestiegen wären.
- Eine Belastung des städtischen Haushalts wäre ebenfalls eingetreten, weil die Beteiligung an der Finanzierung der STOAG zurückgegangen wäre.
- Verbesserung der Leistungen (Abstimmung Stad-OGM-WBO) und der Reduzierung von Kosten für die Bürgerinnen und Bürger (z.B. Wertstoffhof).
- Ab 2022 gibt es die Chance, dass der Besitz der WBO vollständig und am Stück auf die Stadt Oberhausen übergeht.