O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen, 10.07.2015
Seit 2006 wird die Verschönerung von Fassaden in der Innenstadt von Alt-Oberhausen durch die Stadt Oberhausen bzw. das Land NRW und durch den Bund finanziell und personell unterstützt. In 2014 wurden 17 Objekte in der Innenstadt einer Renovierung der Fassade oder der Neugestaltung des Innenhofes unterzogen. Auch in 2015 wurden bereits zwei Innenstadtfassaden deutlich sichtbar aufgewertet, weitere folgen in Kürze. Beispielsweise konnte der in der Mitte der 1920er Jahren errichtete, denkmalwürdige Gebäudekomplex im Kreuzungsbereich der Alsen- und Blücherstraße mit den öffentlichen Mitteln wieder in einen sehenswerten Zustand versetzt werden. Insgesamt wurden in 2014 knapp 80.000 Euro Fördermittel an private Hauseigentümer ausbezahlt.
Für 2015 steht dieser Betrag nun noch einmal für Verschönerungsmaßnahmen zur Verfügung, sodass diejenigen, die bisher noch keinen Förderbescheid erhalten haben, in diesem Jahr bevorzugt behandelt werden. Hierzu ist jedoch in jedem Fall ein aktuelles Angebot über die Höhe der voraussichtlichen Kosten einzureichen. Darüberhinaus sind weitere Eigentümer aufgerufen, insbesondere ihre historischen Stuckfassaden aus der Zeit um die Jahrhundertwende oder die (neo)klassizistischen Fassaden aus den 20er und 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts zu sanieren und hierfür alsbald noch einen Antrag zu stellen.
Hausbesitzer, die Interesse daran haben, an Ihrer Immobilie entweder die Fassade neu zu gestalten oder die in die Jahre gekommenen Außenanlagen zu ertüchtigen, nicht mehr benutzte Schuppen o.ä. abzureißen, eine neue Einfriedung zu setzen, Spielgeräte aufzustellen, können hierfür einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten, um diese so genannten unrentierlichen Maßnahmen zu realisieren. Darüber hinaus bietet Ihnen das Projekt-TeamCity eine kostenfreie persönliche Beratung an. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Reiner Lorenz (Telefon 0208 825-3362 oder reiner.lorenz@oberhausen.de).
Gefördert werden mit einem Zuschuss von 40% der als förderwürdig anerkannten Baukosten oder max. 30 Euro/m² abzüglich 20% Eigenanteil, also max. 24 Euro/m² beispielsweise die Wiederherstellung und Restaurierung erhaltenswerter Stuck- und Putzfassaden, die verbesserte Nutzbarkeit und Gestaltung von Innenhöfen, der Rückbau von Nebengebäuden, Garagen und Schuppen, Begrünungsmaßnahmen an Fassadenteilen und auf Dächern.
Sofern energetische Maßnahmen im Vordergrund einer Modernisierung stehen oder barrierefreier Wohnraum geschaffen werden soll, können Sie von anderen staatlichen Förderprogrammen profitieren, die von der KfW-Bank oder der NRW-Bank finanziert werden – Informationen hierüber erhalten Sie ebenfalls bei der Stadt Oberhausen, bei dem Bereich Wohnungswesen und städtebauliche Maßnahmen im Technischen Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66.