O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen, 10.08.2015
Auf Hochtouren laufen die Vorbereitungen für die Oberbürgermeister-Wahl am 13. September 2015. Das Wahlamt weist darauf hin, dass allen Wahlberechtigten in den nächsten die Wahlbenachrichtigungen zugeschickt werden, die spätestens bis zum 23. August bei allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern angekommen sein müssten.
Wer bis zu diesem Tag noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich beim Bereich Statistik und Wahlen unter den Rufnummern 825-2947 oder 825-2019 melden. Am Wahltag besteht allerdings auch die Möglichkeit, ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Allerdings ist ein Eintrag im Wählerverzeichnis zwingend erforderlich, und der Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis muss dann vorgelegt werden.
Mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen sowohl für die Hauptwahl am 13. September als auch für eine etwaige Stichwahl am 27. September zu beantragen oder eine sogenannte Sofortwahl durchzuführen.
Ein formloser Briefwahlantrag kann auf dem Postweg an den Bereich Statistik und Wahlen (Postfach, 46042 Oberhausen) gerichtet werden. Briefwahlunterlagen können per Fax (825-5121) oder per E-Mail (wahlen@oberhausen.de) beantragt werden, eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit, online einen entsprechenden Briefwahlantrag auszufüllen.
Die Anträge werden in der Regel am Tage des Eingangs bearbeitet und am nächsten Tag mit der Post versandt. Ein solcher Postweg kann bei dem in Wahlzeiten immer sehr hohen Postaufkommen zwei bis drei Tage dauern.
Eine Sofortwahl ist ab sofort bis zum 11. September an folgenden Stellen möglich:
in Alt-Oberhausen im Rathaus, Schwartzstraße, Zimmer 1/2, Eingang unter den Arkaden, 46045 Oberhausen;
in Sterkrade im Technisches Rathaus, Gebäude C, Eingangsbereich, Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen;
in Osterfeld im Rathaus Osterfeld, Bezirksverwaltungsstelle, Zimmer 12, Bottroper Str. 183, 46117 Oberhausen.
Die Öffnungszeiten der Sofortwahlstellen:
montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr und samstags (bis zum 5. September) von 10 Uhr bis 13 Uhr.
Für eine Sofortwahl müssen die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis/Reisepass bzw. Identitätsnachweis vorgelegt werden. Weitere Informationen rund um die Wahl gibt’s auch im Internet unter www.oberhausen.de (Link auf der Startseite folgen).