O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen, 01.10.2015
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21.07.2015 entschieden, dass das Betreuungsgeld nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die gesetzlichen Regelungen zum Betreuungsgeld wurden für nichtig erklärt. Bereits bewilligte Anträge haben über den gesamten Bewilligungszeitraum Bestandskraft. Die Bearbeitung von Anträgen, die noch nicht bewilligt waren, wurde zunächst ausgesetzt.
Nunmehr hat die Bezirksregierung Münster als zuständige Aufsichtsbehörde die Weisung erteilt, die offenen Anträge, die bereits vor dem 21.07.2015 gestellt wurden, aber noch nicht bewilligt waren, endgültig abzulehnen. Die Rechtsgrundlage für eine Bewilligung des Betreuungsgeldes ist entfallen. Eine Übergangsregelung wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht getroffen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hat Bindungswirkung für die Behörden.
Das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen, das auch für das Betreuungsgeld in den Städten Mülheim, Essen und Oberhausen zuständig ist, wird in den nächsten Wochen Ablehnungsbescheide an die betreffenden Antragsteller versenden. Die Entscheidung betrifft ca. 250 Antragsteller.