O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 14.06.2016



Urteil vom Oberverwaltungsgericht Münster zu Kita-Gebühren

„Oberhausen hat alles richtig gemacht“, so das Fazit von Elke Münich, Beigeordnete für Familie, Bildung, Soziales. Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 7. Juni 2016 eine Regelung in der Elternbeitragssatzung der Stadt Kempen für unwirksam erklärt, die vorsah, dass für Geschwisterkinder von Vorschulkindern (letztes Kindergartenjahr vor der Einschulung), für die kraft Gesetzes kein Elternbeitrag für den Kindergartenbesuch erhoben werden darf, ein Beitrag zu zahlen ist.

Dieses Urteil bestätigt die Vorgehensweise der Stadt Oberhausen in dieser Angelegenheit seit dem Jahr 2011. Generell bestand seinerzeit für Eltern mehrerer Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, die Regelung zur Befreiung von Elternbeiträgen für Geschwisterkinder. Zum 1. August 2011 hatte die Landesregierung für alle Kinder das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt und die Einnahmeausfälle bei den Kommunen über pauschale Zuweisungen des Landes kompensiert.

 

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