O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen, 29.03.2017
Brauchtumsfeuer zu Ostern
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Abbrennen von Osterfeuern von Karsamstag bis Ostermontag grundsätzlich untersagt ist. Nur wenn der Zweck des Feuers eindeutig und zweifelsfrei als öffentliches Osterfeuer ausschließlich dem Brauchtum dient, richtet sich seine Zulässigkeit nach § 7 Landesimmissionsschutzgesetz. Ein Osterfeuer dient dann der Brauchtumspflege, wenn es von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung (nicht ausreichend ist die öffentliche Ankündigung) für jedermann zugänglich ist. In dieser Konstellation stellt das Gemeinschaftserlebnis den besonderen Sinnbezug des Osterfeuers her oder fördert ihn zumindest. Brauchtumspflege ist danach im Sinne einer öffentlichen, im Gemeinschaftsleben des Umfeldes (Viertel, Stadtteil, Stadt etc.) verankerten Veranstaltung zu verstehen. Diese Osterfeuer müssen nicht extra angemeldet werden.
Folgende Regeln sollten allerdings beachtet werden:
Für das Abbrennen dürfen nur trockenes und naturbelassenes Holz, Rinde, Reisig oder Zapfen verwendet werden;
Zum Anzünden dürfen keine Mineralöle oder mineralölhaltige Stoffe verwendet werden;
Das Feuer ist von mindestens einer volljährigen Person zu beaufsichtigen;
Zu brennbaren Gegenständen im Umfeld des Feuers ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten;
Sobald eine Gefahr oder eine erhebliche Belästigung für Personen oder die Umgebung entsteht, ist das Feuer zu löschen;
Die Glut muss abgelöscht und Verbrennungsrückstände müssen beseitigt werden.
Für Notfälle sollten Löschmittel (Wasser oder Feuerlöscher) bereitgestellt werden. Sollte das Feuer dennoch außer Kontrolle geraten, sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 anrufen.
Weitere Informationen über Brandgefahren, Brandrauch und Rauchmelder erteilt die Berufsfeuerwehr unter der Rufnummer 85 85 - 1 (Fachbereich Vorbeugender Brandschutz).
Ganz wichtig: Wenn das Holz bereits über einen längeren Zeitraum aufgeschichtet ist, sollte kurz vor dem Abbrennen noch einmal umgeschichtet werden. Denn gerade diese Holzhaufen werden von Igeln und anderen Tieren gerne als Unterschlupf genutzt und wären sonst eine tödliche Falle.