O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen, 10.04.2017
Gefahrenabwehr durch Pappelfällung
Bei einer jährlich ausgeführten Baumkontrolle der beauftragten OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH fiel eine nicht mehr standsichere Pappel auf. Diese Pappel steht innerhalb einer waldähnlichen Grünfläche an der Kreuzung Konrad-Adenauer-Allee/Essener Straße. Der Baum weist massive Morschungen im Stammfußbereich auf und wird daher als nicht mehr standsicher eingeschätzt. Die Klopf-Probe mit dem Schonhammer bestätigte die vermutete Höhlung. Zusätzlich weist der Baum eine Neigung in Richtung Gehweg bzw. Fahrbahn zur Konrad-Adenauer-Allee auf, wodurch das Gefahrenpotential enorm erhöht wird. Im Unglücksfall würde die Pappel in Richtung Gehweg und Fahrbahn stürzen. Die Fällung des Baumes muss daher kurzfristig durchgeführt werden und ist für die erste Osterferienwoche eingeplant. Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherungspflicht sind von den Verboten des § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG- Vogelschutzzeit) ausgenommen und können auch innerhalb dieser Zeit durchgeführt werden. Der Baum wird trotzdem vorab auf Vorhandensein von Brut- und Niststätten überprüft.