O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 13.04.2017

Das Wahlamt informiert zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017

Die Wahlbenachrichtigungen werden verschickt, die Sofortwahlstellen werden geöffnet

Die Wahlbenachrichtigungen sind gedruckt, die Deutsche Post hat am Dienstag, 11. April 2017, die Unterlagen erhalten und wird die Benachrichtigungen in den nächsten Tagen zustellen. Nach Auskunft der Post sollen die Wahlbenachrichtigungen spätestens am Ostersamstag, 15. April, oder am Dienstag nach Ostern, 18. April, zugestellt werden. Spätestens bis zum 23. April 2017 müssen die Wahlbenachrichtigungen bei allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern angekommen sein.

Nur wer bis zu diesem Tag noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann beim Fachbereich Wahlen nachfragen (Tel: 825-2947). Wie bei jeder Wahl gibt es einige Fälle, in denen die Deutsche Post Wahlbenachrichtigungen nicht zustellen konnte. Über diese Fälle wird das Wahlamt informiert. Wenn eine Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt wurde, weil z. B. der Empfänger nicht zu ermitteln ist, bleibt der Eintrag im Wählerverzeichnis aber zunächst bestehen. Nur wenn bekannt wird, dass ein Wähler aus dem Wahlgebiet weggezogen oder verstorben ist, muss das Wählerverzeichnis kraft Gesetzes von Amts wegen berichtigt werden.

Am Wahltag besteht die Möglichkeit, auch ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Allerdings ist eine vorhandene Eintragung im Wählerverzeichnis zwingend erforderlich, und der Per­sonalausweis oder Reisepass ist mitzubringen.

Mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen oder eine sogenannte „Sofortwahl“ durchzuführen.

Ein formloser Briefwahlantrag kann per Post an den Fachbereich Wahlen (Postfach, 46042 Oberhausen) gerichtet werden. Möglich ist auch eine Beantragung von Briefwahlunterlagen per Fax (Tel.: 825-5121) oder per E-Mail an (briefwahl@oberhausen.de). Eine telefonische Beantragung ist in keinem Fall möglich.

Die Anträge werden am Tage des Eingangs bearbeitet und am nächsten Tag der Post zur Beförderung übergeben. Ein solcher Postweg kann bei dem in Wahlzeiten immer sehr hohen Postaufkommen schon einmal zwei bis drei Tage dauern.

In Oberhausen werden 152 791 Wahlbenachrichtigungen verschickt.

Die Möglichkeit der Sofortwahl besteht ab sofort an folgenden Orten:

Alt - Oberhausen:

Rathaus Oberhausen, Zimmer 1/2
Eingang unter den Arkaden
46045 Oberhausen

Oberhausen-Sterkrade:

Technisches Rathaus Sterkrade (Gebäude C)
Eingangsbereich
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen

Oberhausen-Osterfeld:

Rathaus Osterfeld (Bezirksverwaltungsstelle), Zimmer 18
Bottroper Str. 183
46117 Oberhausen.

Geöffnet haben diese drei Sofortwahlstellen vom Dienstag, 18.04.2017, bis zum Freitag, 12.05.2017, einheitlich, und zwar zu folgenden Zeiten:

montags bis mittwochs 8 Uhr bis 16 Uhr

donnerstags 8 Uhr bis 18 Uhr

freitags 8 Uhr bis 12 Uhr

samstags (bis 06.05.2017) 10 Uhr bis 13 Uhr

Für eine Sofortwahl sind die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis/Reisepass erforderlich.

Weitere Informationen rund um die Wahl am 14. Mai 2017 finden Sie auch im Internet unter www.oberhausen.de. Folgen Sie dem Link direkt auf der Startseite.

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