O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
|
Oberhausen, 09.05.2017
Abfallgebührenerstattung für die Jahre 2013 und 2014
Die Stadtverwaltung Oberhausen teilt mit, dass ab dem 15.05.2017 mit der Erstattung der zu viel berechneten Abfallgebühren die Jahre 2013 und 2014 betreffend begonnen wird.
In seiner Sitzung vom 18.05.2015 hatte der Rat der Stadt Oberhausen im Rahmen der Beschlussfassung für das Veranlagungsjahr 2012 entschieden, dass auch für die nachfolgenden Veranlagungszeiträume zu viel gezahlte Abfallbeseitigungsgebühren an die Oberhausener Bürger zu erstatten sind. Auf der Basis der vom Rat der Stadt für die Jahre 2013 und 2014 am 27.03.2017 beschlossenen neuen Gebührensätze erhalten nunmehr alle Gebührenschuldner mit den in der 19. KW zugestellten neuen Abfallgebührenbescheiden jeweils Auskunft über den zu erhaltenen Änderungs-(Erstattungs-)-betrag.
Mit Blick auf eine möglichst schnelle Erstattung hat sich die Verwaltung dazu entschieden, eine Verrechnung mit fälligen Grundbesitzabgaben vorzunehmen. Sofern der Gebührenpflichtige aktuell mittels SEPA-Mandat am Lastschrift-einzugsverfahren teilnimmt, wird dem Gebührenpflichtigen deshalb beim Einzug der Grundbesitzabgaben zum 15.05. d.J. nur der Differenzbetrag belastet (wenn die städtischen Forderungen überwiegen) bzw. gutgeschrieben (wenn der Erstattungsbetrag überwiegt). Bei Nicht-Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren wird der ausgewiesene Änderungsbetrag erstattet, sofern zum 15.05.2017 die fälligen Abgaben überwiesen wurden. Ansonsten erfolgt auch hier eine Verrechnung.
Um allen von der Änderung der Abfallgebühren Betroffenen einen Anhaltspunkt über die zu erwartende Gebührenerstattung zu geben, hat die Stadtverwaltung auf ihrer Homepage Übersichten eingestellt, die je Behältergröße die alten und neuen Gebührensätze sowie die betragsmäßigen und prozentualen Abweichungen darstellt. (Geben Sie bitte den Suchbegriff „Abfallbeseitigungsgebühren“ im Suchfeld am Seitenkopf ein.)
Da die Rückerstattung der Abfallgebühren 2013 und 2014 alle Betroffenen vor besondere Anforderungen stellt, bittet die Stadtverwaltung darum, in den nächsten Wochen nach Möglichkeit von Anfragen die Erstattung betreffend abzusehen, weil deren notwendige Beantwortung die Abarbeitung der Erstattungsfälle in starkem Maße beeinträchtigt.
Die Verwaltung ist bemüht, die Vielzahl an Erstattungsfällen so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Die Abrechnung für die Veranlagungszeiträume 2015 und 2016 ist für die zweite Jahreshälfte 2017 vorgesehen. Voraussetzung dafür ist der Abschluss der Preisprüfung der GMVA-Kosten durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Oberbürgermeister Daniel Schranz: „Wenn die Preisprüfung grünes Licht gibt, wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr die Rückzahlung für 2015 und 2016 vorgenommen. Dabei will ich keineswegs den Eindruck erwecken, es gehe hier um Wohltaten, denn die Menschen erhalten nur das, was ihnen zusteht. Genau dafür aber haben wir lange gekämpft, vielleicht dürfen wir uns deshalb auch trotzdem ein wenig freuen.“