O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 15.05.2017

Gefahrenabwehr durch kurzfristige Fällung zweier Robinien im Bereich des Kinderspielplatzes Heimbauweg

Bei der jährlichen Baumkontrolle seitens der beauftragten Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) fielen zwei Robinien auf, die nicht mehr verkehrssicher sind. Diese Robinien stehen innerhalb einer Gehölz-bestandenen Grünfläche im Bereich des Kinderspielplatzes am Heimbauweg.

Die Bäume sind im unteren Stammbereich morsch und werden daher als nicht mehr standsicher eingeschätzt. Ein Baum ragt mit seiner Krone über den benachbarten Kinderspielplatz, wodurch das Gefahrenpotential enorm erhöht wird. Im Unglücksfall würde der Baum in Richtung des Kinderspielplatzes stürzen.

Die Fällung des Baumes muss daher kurzfristig durchgeführt werden, dafür ist die aktuelle 20. Kalenderwoche 2017 eingeplant. Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherungspflicht sind von den Verboten des § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG- Vogelschutzzeit) ausgenommen und können auch innerhalb dieser Zeit durchgeführt werden. Der Baum wird trotzdem vorab auf Vorhandensein von Brut- und Niststätten überprüft.

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