O-Visionen
- Nachrichten aus Oberhausen
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Oberhausen, 25.07.2018
Perspektiven durch öffentlich geförderte Arbeit in Oberhausen
Rund 8.900 Oberhausenerinnen und Oberhausener sind langfristig von beruflicher und damit auch von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen. Langzeitarbeitslose Menschen schaffen oftmals nicht den Weg in sozialversicherungspflichtige Arbeit.
Elke Münich begrüßt als zuständige Beigeordnete grundsätzlich die neuen Perspektiven durch das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. „Es ist unabdingbar geworden, eine neue Herangehensweise in der Arbeitsmarktförderung für Langzeitarbeitslose zu schaffen“, so Elke Münich. Dabei sei klar, dass öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse reguläre Beschäftigungsverhältnisse nicht verdrängen oder beinträchtigen dürfen. Richtig ist aber auch, dass der sogenannte 1. Arbeitsmarkt weder in Oberhausen noch im restlichen Ruhrgebiet ausreichend Arbeitsplätze für alle Arbeitslosen anzubieten hat. Deshalb ist es umso zwingender, dass endlich Fördermöglichkeiten geschaffen werden, die derjenigen einen Chance bieten, die seit Jahren vom ersten Arbeitsmarkt abgekoppelt sind. Die Förderung muss zum einen die Einmündung langzeitarbeitslosen Personen in den ersten Arbeitsmarkt zum Ziel haben und zum anderen auch nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten für Personen bieten, die absehbar kaum über Zugänge in ungeförderte Beschäftigung verfügen.
Dieser größer werdende Personenkreis in Oberhausen und dem restlichen Ruhrgebiet müsse Rechnung getragen werden.
Das neue Instrument zur "Teilhabe am Arbeitsmarkt" richtet sich an Menschen, die für mindestens sieben Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen haben. Das Gesetz sieht neben der Förderung von Arbeitsplätzen in der Wirtschaft, im gemeinnützigen und kommunalen Sektor auch eine Begleitung von Langzeitarbeitslosen vor. Darüber hinaus werden Zuschüsse zum Arbeitsentgelt in Höhe des Mindestlohns an die Arbeitgeber gezahlt.
Elke Münich beurteilt letzteres kritisch. „Es ist ein Ungleichgewicht, wenn künftig ein Teil der Oberhausener Arbeitgeber nach dem Tariflohn bezahlt und ein anderer Teil der Oberhausener Arbeitgeber zum Mindestlohn einstellt“.
Da die tarifgebundenen Arbeitgeber die Differenz zwischen Mindestlohn und Tariflohn selbst zu tragen haben, verringern sich die Chancen auf Umsetzung des Programmes „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erheblich. „Ich hoffe, dass in der politischen Erörterung des Gesetzesentwurfes an dieser Stelle nachgebessert wird und insbesondere den Argumenten der Beschäftigungsträgern und Sozialverbänden Gehör verschafft wird“, so die Beigeordnete.