O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 10.03.2020

Stadt sagt eigene Veranstaltungen ab

Die Stadt Oberhausen sagt zwei geplante Veranstaltungen im März ab. Betroffen sind die Sportgala am Samstag, 14. März, und das Symphoniekonzert am Dienstag, 17. März, die beide im Congress Centrum Luise Albertz Oberhausen stattfinden sollten. Hintergrund der Absagen ist der heutige Erlass des Gesundheitsministeriums an die örtlichen Behörden, Veranstaltungen mit über 1000 Besuchern abzusagen, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. „Bei den Veranstaltungen, bei denen die Stadt Oberhausen als Veranstalter auftritt, haben wir eine Abwägung vorgenommen, die aus unserer Sicht zu einer Absage führte,“ so der Beigeordnete Michael Jehn. „Wir bedauern diese Entscheidung sehr, sehen aber zum Schutz aller Besucherinnen und Besucher keine Alternative.“

Der Kulturdezernent Apostolos Tsalastras bedauert die Absage ebenso, sieht aber auch die Notwendigkeit, Veranstaltungen abzusagen. „Es steckt viel Herzblut in den Vorbereitungen und neben den vielen erwarteten Besuchern sind sicherlich auch die Musiker enttäuscht, die in diesem Fall ihr Kommen aus demselben Grund auch von sich aus abgesagt haben. Ich halte es für richtig, aus Gründen der Vorsicht solche Schritte zu gehen.“ Zu der abgesagten Sportgala äußert sich Sportdezernent Jürgen Schmidt ebenfalls verständnisvoll. „Unsere traditionelle Sportgala ist jedes Jahr aufs Neue ein Highlight im Veranstaltungskalender der Stadt. Wir haben abgewägt und sind zu dem schweren Entschluss gekommen, die Gala abzusagen, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen.“

Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Corona-Infektionen im Land haben Ministerpräsident Armin Laschet und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am heutigen Dienstag (10. März 2020) einen Erlass des Gesundheitsministeriums an die örtlichen Behörden vorgestellt. Dieser regelt ab sofort den Umgang mit Veranstaltungen. Demnach sollen die örtlichen Behörden Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern grundsätzlich absagen. Alternativ können sie beispielsweise bei sportlichen Großveranstaltungen eine Durchführung ohne Zuschauerbeteiligung prüfen.

Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern ist – wie bisher – eine individuelle Einschätzung der örtlichen Behörden der Veranstaltung erforderlich, ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Dabei sind die Vorgaben des Robert-Koch Instituts zu beachten.

Über das weitere Vorgehen in Bezug auf Veranstaltungen wird die Stadtverwaltung Oberhausen morgen (11. März 2020) im Laufe des Tages informieren. Die zuständigen Dezernate sind aktuell im Austausch und bereiten das weitere Prozedere vor.

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