O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 22.04.2020

Krisenstab Oberhausen: Aktuelle Informationen vom Mittwoch, 22. April 2020

Fallzahlen (Stand 22. April, 10 Uhr)

Aktuell infizierte Personen: 68

Inzwischen wieder genesene Personen: 102

Todesfälle: 1

Gesamtzahl der bestätigten Fälle (mit Todesfällen) seit Ausbruch: 171

Quarantäne

Gesamtzahl der in angeordneter Quarantäne befindlichen Personen: 252

Davon in häuslicher angeordneter Quarantäne: 244 Personen (darin auch die aktuell in Quarantäne befindlichen positiv Getesteten);

Davon im Krankenhaus: 8 Personen;

Gesamtzahl der aus der Quarantäne entlassenen Personen: 686

Kontrollen im Stadtgebiet

Die Polizei hatte am Dienstag, 21. April, im Zusammenhang mit der Corona-Krise sechs Einsätze und erteilte drei Platzverweise. Der Kommunale Ordnungsdienst erstellte eine Ordnungswidrigkeitsanzeige und zwei Platzverweise. Beide Behörden beschreiben die Lage nach wie vor als ruhig. Der Kommunale Ordnungsdienst berichtet im Zuge der Öffnung von Verkaufsläden, dass der Einzelhandel sich vorbildlich an die Maßnahmen hält. Bei Kontrollen im Einzelhandel und in den Shoppingcentern gab es keine Auffälligkeiten.

Testungen
In Oberhausen wurden bisher insgesamt 3489 Personen getestet.

Notbetreuung von Kindern: Am Dienstag, 21. April, wurden 271 Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreut, 77 in der Tagespflege, 117 in der Grundschule, vier an weiterführenden Schulen und sechs in einer Förderschule.

Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs: Nach entsprechenden Vorbereitungen wird der Schulbetrieb zunächst für Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen ab Donnerstag, 23. April 2020, wieder aufgenommen. Diese Regelung betrifft in Oberhausen rund 3800 Schülerinnen und Schüler.

Dabei geht es an allen weiterführenden Schulen um Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sowie die Vorbereitung auf Abschlüsse. Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23. April 2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend

für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs mit bevorstehenden Terminen für dezentrale Abschlussprüfungen, für den schriftlichen Teil von Berufsabschlussprüfungen der Kammern und zuständigen Stellen sowie für Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen der Ausbildungsvorbereitung und der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage B,
für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses,
für Schülerinnen und Schüler an allen Förderschulen mit Abschlussklassen.
Lediglich die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen Prüfungsfächern zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen ist freiwillig, weil die Schülerinnen und Schüler den curricularen Unterricht in der Q2 nahezu vollständig erhalten haben. Das Angebot einer freiwilligen schulischen Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung soll den aktuellen Umständen Rechnung tragen und ist daher eine Option, keine Pflicht.

Die Grundschulen hingegen bleiben aufgrund der getroffenen Vereinbarungen zunächst noch geschlossen.

Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen die Grundschulen allerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.

Die Vorgaben zu Hygienemaßnahmen und zum Infektionsschutz sind einzuhalten. Hierzu gab es seit Beginn der Osterferien einen intensiven Austausch zwischen der Stadt Oberhausen als Schulträger und den einzelnen Schulen, um Maßnahmen zu ergreifen, die einen Schulbetrieb nach den Maßgaben der Bezirksregierung Düsseldorf ermöglichen. In diesem Zug wurden beispielsweise Reinigungsleistungen und Hausmeisterdienste erweitert sowie zusätzliche Hygieneartikel bestellt, damit es nicht zu Engpässen an den Schulen kommt. Darüber hinaus wurden die organisatorischen Notwendigkeiten zur Sicherstellung von Abstandsgeboten und Hygienevorschriften intensiv zwischen den Schulleitungen und dem Schulträger ausgetauscht, um Gefährdungen für alle Beteiligten zu vermeiden. Dazu gehört u. a. die Klärung von Fluchtwegen und Sammelplätzen von Schülerinnen und Schülern für den Fall besonderer Ereignisse (z. B. Brände).


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