O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 08.05.2020

Krisenstab Oberhausen: Aktuelle Informationen vom Freitag, 8. Mai 2020

Fallzahlen (Stand 10 Uhr)

Aktuell infizierte Personen: 67

Inzwischen wieder genesene Personen: 170

Todesfälle: 3

Gesamtzahl der bestätigten Fälle (mit den Todesfällen) seit Ausbruch: 240

HINWEIS: Nach dem Infektionsschutzgesetz finden Eingang in die Zählung der Todesfälle sowohl Personen, die an Corona gestorben sind, als auch solche, die mit Corona gestorben sind. Das Robert-Koch-Institut nimmt als Bundesbehörde für Infektionskrankheuten hier keine Unterscheidung vor.

Quarantäne
Gesamtzahl der in angeordneter Quarantäne befindlichen Personen: 348

-davon im Krankenhaus: neun Personen;

Gesamtzahl der aus der Quarantäne entlassenen Personen: 926

Testungen: In Oberhausen wurden bisher insgesamt 6300 Personen getestet. Die strukturierten Testungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen laufen weiter. Die vorliegenden Testergebnisse sind bislang alle negativ.

Kontrollen im Stadtgebiet: Die Polizei hat am Donnerstag, 7. Mai, fünf Einsätze allerdings ohne Verstöße. Der Kommunale Ordnungsdienst erteilte einen Platzverweis.

ASB-Heim am Annemarie-Renger-Weg: Haus 2 dieser Einrichtung steht weiterhin unter Quarantäne. Die Wohnbereiche auf den Etagen 2 und 3 sind speziell isoliert. Der Gesundheitszustand der Bewohnerinnen und Bewohner ist weiterhin stabil, einige weisen nur leichte bzw. keine Erkrankungserscheinungen mehr auf. Ergebnisse von getesteten Personen in Haus 1 sind bisher alle negativ.

Notbetreuung von Kindern: Am Donnerstag, 7. Mai, wurden 592 Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreut, 164 in der Tagespflege, 232 in Grundschulen, 15 in weiterführenden Schulen und zehn Kinder in einer Förderschule.

Hotline der Stadt Oberhausen: Die städtische Hotline (0208 825-7777) wurde am Donnerstag 64 Mal zu Corona-Themen angerufen. Sie ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr und samstags von 12 bis 16 Uhr erreichbar.

NRW-Stufenplan und Änderungen in Oberhausen:
Nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder am Mittwoch (6. Mai) gibt es ein stufenweises Vorgehen, den die Landesregierung NRW für Nordrhein-Westfalen vorsieht. Die Umsetzung steht jeweils unter dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens. Grundsätzlich gelten auch künftig die entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln. Für den Stufenplan liegen bisher noch keine rechtskräftigen Verordnungen vor. Diese werden sobald wie möglich auf der städtischen Homepage unter www.oberhausen.de/corona eingestellt. Zudem hat die Landesregierung auf der Seite https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus alle wichtigen Fragen und Antworten bezüglich der neuen Coronaschutzverordnung zusammengefasst.

Im Folgenden stellen wir den durch die Landesregierung veröffentlichten NRW-Stufenplan im Einzelnen vor. Die Stadt Oberhausen macht darauf aufmerksam, dass noch nicht alle Ankündigungen in Rechtsverordnungen geregelt sind (Stand 8. Mai, 12 Uhr). Aktuelle Umsetzungen von Maßnahmen aus dem Stufenplan wurden und werden je nach Sachstand bekanntgegeben.

Der Nordrhein-Westfalen-Plan im Einzelnen

Kontaktverbot und Verhaltensregeln: Ab 11. Mai 2020 dürfen sich Angehörige zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen. Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.

Gastronomie, Hotels, Tourismus: Für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus wird eine stufenweise Öffnung angestrebt.

Ab dem 11. Mai 2020 sollen wieder möglich sein:

- Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt. Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig.

- Touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen).

- Öffnung von Freizeitparks, Ausflugsschiffen (mit Hygienekonzept), Touristinformationen, Fahrrad- und Bootsverleihen.

An Christi Himmelfahrt (21. Mai) werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen. Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai 2020) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen.

Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.

Handel und Dienstleistungen: Geschäfte dürfen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020 wieder öffnen. Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.

Großveranstaltungen und Versammlungen: Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen. Mit Zieldatum ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.

Sport und Freizeit: Seit Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt, sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig. Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.

Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder. Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

Kulturangebote: Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen sind unter freiem Himmel zulässig – oder mit strengen Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung und einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden.

In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich.

Der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Schutzauflagen zulässig, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.

Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern zu ermöglichen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.

Schulen: Für die Viertklässlerinnen und Viertklässler gibt es seit Donnerstag, 7. Mai, bereits wieder Präsenzunterricht. Ab Montag, 11. Mai, werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel wieder unterrichtet. Ebenfalls ab Montag, 11. Mai, kehren zunächst die Schülerinnen und Schüler an die Schulen zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. An den Schulformen der Sekundarstufe I (z.B. Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen) kehren zudem die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück. An Gesamtschulen und Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen ab dem 26. Mai ebenfalls in einem tageweise rollierenden System.

Außerschulische Bildungseinrichtungen: Ab 11. Mai sind Veranstaltungen in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungs-einrichtungen inkl. Prüfungswesen auch in großen Räumen zulässig, wenn es zusätzlich zu Abstands- und Hygieneauflagen unter 100 Teilnehmer gibt. Ebenfalls wieder möglich sind sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.

Ab dem 30. Mai sind auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig. Ebenso sind ein eingeschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz möglich. Ferienmaßnahmen können vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände).

Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen: Ab Sonntag (10. Mai 2020) sind Besuche in Seniorenheimen unter strengen Hygienevorgaben wieder möglich. Ab dem 11. Mai gilt dies auch in Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe.

Gottesdienste: Unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzkonzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften finden Gottesdienste seit 1. Mai wieder statt.


Zur Startseite