O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 27.01.2006

 

Zahlungsstopp für TZU zunächst abgewendet

Die Stadt Oberhausen darf weiterhin - zunächst bis zum 30.04.2006 - Zahlungen an das Technologiezentrum Umweltschutz leisten, um dessen Darlehensverpflichtungen zu erfüllen und die Existenz der Gesellschaft zu sichern. Dies ist das Ergebnis eines Erörterungstermins beim Oberverwaltungsgericht Münster mit Vertretern der Stadt Oberhausen und der Kommunalaufsicht. Wie bekannt, hatte es die Bezirksregierung der Stadt Oberhausen per Verfügung untersagt, Darlehensverpflichtungen der TZU GmbH zu übernehmen und damit den Fortbestand der Gesellschaft zu sichern. Auf Anregung des Gerichts hat die Bezirksregierung diese Verfügung zunächst bis zum 30.04.2006 zurückgenommen. Außerdem vereinbarten Bezirksregierung und Stadt ebenfalls auf Vorschlag des Gerichtes weitere gemeinsame Gespräche, um die Gesamtproblematik zu lösen.