O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 04.05.2007

 

 

Widerspruch ist unbegründet

Der von der Bürgerinitiative „Bürger für Stadtteilbäder in Oberhausen“ eingelegte Widerspruch gegen den Beschluss des Stadtrates vom 12. Februar, mit dem die Unzulässigkeit des „Bürgerbegehrens für ein gesichertes Bäderangebot in den Stadtteilen von Oberhausen“ festgestellt wurde, ist unbegründet. Zu diesem Ergebnis kam die Stadtverwaltung, nachdem der eingereichte Widerspruch entsprechend geprüft wurde. Dem Stadtrat wird deshalb empfohlen, den Widerspruch bei seiner nächsten Sitzung am 7. Mai zurück zu weisen. Die Widerspruchsführer haben dann die Möglichkeit, gegen den Beschluss des Stadtrates vom 12. Februar vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf zu klagen.

 


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