O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 05.05.2010

 

Regeln bei der Gartenarbeit beachten

Hobbygärtner aufgepasst! Da sich mit Beginn der Garten- und Grillsaison immer wieder Bürgerinnen und Bürger über den Lärm des (Garten-) Nachbarn beschweren, wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Gartenarbeit bestimmte Regeln unbedingt beachtet werden müssen. Zum Beispiel dürfen Rasentrimmer, Motorsensen, Laubsammler und Laubbläser in Wohngebieten nur werktags von 9 bis 13 und von 15 bis 17 Uhr benutzt werden, sofern diese Geräte nicht mit dem „Umweltengel“ gekennzeichnet sind und so als besonders lärmarm gelten. Alle anderen motorbetrieben Arbeitsgeräte wie Rasenmäher, Häcksler und Hochdruckreiniger dürfen nur montags bis freitags von 8 bis 13 und 15 bis 19 Uhr, samstags bis 17 Uhr benutzt werden – wenn auch diese Geräte nicht mit dem „blauen Umweltengel“ gekennzeichnet sind.

Entsprechend einer „höchstrichterlichen“ Entscheidung ist das Grillen in Wohngebieten mit Holzkohle höchstens sechs Mal jährlich erlaubt, aber auch nur dann, wenn sich der liebe Nachbar durch Qualm und Rauch nicht belästigt fühlt.

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