O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 24.10.2011

Gesetzlich Regelungen zu den "Stillen Feiertagen"

Der städtische Bereich Öffentliche Ordnung macht darauf aufmerksam, dass der Allerheiligentag am 1. November, der Volkstrauertag am 13. November und der Totensonntag am 20. November zu den so genannten Stillen Feiertagen gehören. An diesen Tagen sind verschiedene Veranstaltungen gesetzlich verboten. Dazu zählen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Pferderennen, Pferdeleistungsschauen, Zirkusveranstaltungen und Volksfeste, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen, musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz.

Weitere Auskünfte über diese Regelungen erteilt Josef Roguski vom Bereich Öffentliche Ordnung unter der Rufnummer 0208 825-2538.

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