O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 21.11.2012



Haushaltssanierungsplan genehmigt Oberhausen auf einem guten Weg zum Haushaltsausgleich

Mit der heutigen Genehmigung des Haushaltssanierungsplans für die Jahre 2012 bis 2021 durch Regierungspräsidentin Anne Lütkes sieht sich die Stadt Oberhausen auf einem guten Weg zum Haushaltsausgleich. Oberbürgermeister Klaus Wehling, Stadtkämmerer Apostolos Tsalastras sowie der für Personal und Organisation zuständige Dezernent Jürgen Schmidt erhielten das „Grüne Licht“ der Kommunalaufsicht am Vormittag im persönlichen Gespräch mit der Regierungspräsidentin.

Im Anschluss erklärte Wehling: „Die Genehmigung unseres Haushaltssanierungplans markiert in zweifacher Hinsicht den Beginn einer neuen Ära. Nach fast zwanzig Jahren im Nothaushaltsrecht eröffnet sich für Oberhausen mit Unterstützung des Landes, mit erheblichen eigenen Anstrengungen und nicht zuletzt unter großen Opfern aller Oberhausenerinnen und Oberhausener erstmals wieder eine realistische Chance auf eine grundlegende Hauhaltssanierung. Damit untrennbar verbunden ist die Wiedererlangung der vollen kommunalen Selbstverwaltung.“ Gleichzeitig, so der Oberbürgermeister weiter, unterstreiche der Genehmigungsprozess ein neues konstruktives Miteinander zwischen Land, Bezirksregierung und Stadt. „Die Landesregierung und die Bezirksregierung übernehmen in nie dagewesener, partnerschaftlicher Weise Verantwortung für Kommunen in Not. Ich möchte mich ausdrücklich bedanken für die zielgerichtete Zusammenarbeit, die zur Genehmigung unseres 600-Millionen schweren Sparpakets, aber auch zur Freigabe einer weiteren Rate von über 60 Millionen Euro als Hilfe des Landes zur Entlastung unseres laufenden Haushaltes geführt hat.“

Wehling setzt in diesem Zusammenhang „fest darauf, dass das Land die angekündigten Hilfen über den gesamten Konsolidierungszeitraum leistet“. Noch stärker sei jedoch der Bund in der Pflicht: Die bisherigen Maßnahmen des Bundes zur Entlastung der Kommunen können nach seinen Worten nur als erster, kleiner Schritt in die richtige Richtung verstanden werden. Insbesondere seien weitere Hilfen bei den Kosten für die Unterkunft von Langzeitarbeitslosen und bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung vonnöten.

Für Stadtkämmerer Apostolos Tsalastras und Dezernent Jürgen Schmidt, die beiden Leiter der dezernatsübergreifenden städtischen Arbeitsgruppe zur Haushaltssanierung, stellt die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans „eine ganz wichtige Etappe dar“. Aber der Weg bis zum tatsächlichen Haushaltsausgleich ist nach ihren Worten noch lang. Dazu der Kämmerer: „Auf der Strecke lauern über einen Zeitraum von fast zehn Jahren natürlich Risiken, die uns schon heute bewusst sind, etwa die Steuerentwicklung, die Zinsentwicklung oder Veränderungen bei den Schlüsselzuweisungen. Aber wir müssen uns auch einstellen auf Hindernisse, mit denen heute noch niemand rechnen kann. Entscheidend ist, dass wir durch strenges, eigenes Controlling frühzeitig Risiken erkennen, auf Abweichungen reagieren und gezielt gegensteuern.“

Dies zählt ausdrücklich auch zu den Erwartungen, die von der Regierungspräsidentin mit der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans verknüpft werden. In diesem Zusammenhang erwartet die Bezirksregierung etwa beim vorgesehenen Abbau von fast 200 Stellen in der Stadtverwaltung, beim geplanten Immobilienkonzept oder bei der Erstellung eines Bildungsplans für intelligente Einsparungen im Schulbereich noch Konkretisierungen.

Im kommenden Frühjahr sollen die Ergebnisse einer externen Organisationsuntersuchung der kostenintensiven Hilfen für Soziales, Kinder und Familien vorliegen, um auch hier kurzfristig Sparpotentiale zu eröffnen. Mit Hochdruck ist darüber hinaus an den Themen „Theater-Kooperation“ und Einsparungen bei der Stadttochter OGM weiterzuarbeiten.

Sollten sich die Erträge und Aufwendungen positiver als erwartet entwickeln, darf dies nach Verfügung der Bezirksregierung nicht zu einem Verzicht auf die Umsetzung bereits beschlossener Konsolidierungsmaßnahmen führen. Verbesserungen im Haushaltsvollzug sind ausschließlich zur Verminderung negativer Jahresergebnisse oder zum Abbau von Verbindlichkeiten einzusetzen.

„Neue freiwillige Leistungen kommen nur in Betracht, wenn sie durch den Verzicht auf bestehende freiwillige Leistungen mindestens ausgeglichen werden. Das gleiche gilt für etwaige Ausweitungen im Personalbereich“, so der Personaldezernent Schmidt.

Die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans betrachtet die Stadt zusammenfassend als gute Nachricht und gute Grundlage für die mittelfristige Planung. „Nach Jahren, in denen wir für die Genehmigung jeder Personalmaßnahme, und jeder städtischen Investition als Bittsteller nach Düsseldorf fahren mussten, sind vorbei. Wir können über unsere Finanzen im gemeinsam beschriebenen Rahmen wieder selbst bestimmen“, so Oberbürgermeister Wehling. „Das ist für uns Ansporn, mit weiteren eigenen Anstrengungen die beiden nächsten Etappen zu bewältigen: den Haushaltsausgleich 2016 mit Hilfe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen und 2021 aus eigener Kraft.“

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