O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 01.08.2013




Gebührenerhöhung bei Bußgeld- und Kostenbescheiden

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass mit dem 2. Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts u. a. die mit Bußgeldbescheiden und Kostenbescheiden verbundenen Gebühren ab dem 1. August 2013 erhöht werden. Die Stadt Oberhausen hat die Änderung der Gebühren sofort umzusetzen.

Bei Kostenbescheiden (nach § 25 a Straßenverkehrsgesetz, Halterhaftung im Straßenverkehr) beträgt die Gebühr jetzt 20 € (bisher 15 €).

Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist nach neuer gesetzlicher Regelung mit einer Mindestgebühr von 25 € (bisher 20 €) verbunden.

Aus einem nicht bezahlten Verwarngeld wegen Parkens ohne Parkschein von 10 € entsteht jetzt ein Gesamtbetrag in einem Bußgeldbescheid von 38,50 € (10 € Geldbuße, 25 € Gebühr, 3,50 € Zustellkosten).

Betroffene können die zusätzliche Belastung vermeiden, wenn sie angebotene Verwarngelder innerhalb einer Woche zahlen. Das gilt für alle Verwarnungen, also bei Parkverstößen, und auch bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen.

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